EU-Datenschutzgrundverordnung, was bedeutet das?

Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung

Nach fast vier Jahren haben sich der Europäische Rat, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission Anfang des Jahres 2016 über den endgültigen Inhalt der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung geeinigt. Die Verordnung soll im Jahr 2018 in Kraft treten und die bereits seit 1995 geltende EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) ersetzen. Im Unterschied zu dieser bisherigen EU-Datenschutzrichtlinie gilt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung unmittelbar in der gesamten Europäischen Union. Somit werden in allen EU-Staaten erstmals weitgehend gleiche, strenge Datenschutzstandards geschaffen. Datenschutzfeindliche „Rückzugsräume“ innerhalb Europas wird es damit nicht mehr geben.

Die Datenschutz-Grundverordnung schreibt im Wesentlichen die bisherigen datenschutzrechtlichen Grundprinzipien des Bundesdatenschutzgesetzes fort und entwickelt sie weiter. Dennoch können sich im Detail Änderungen ergeben. Sie sollten daher, die Zeit bis zum Inkrafttreten des neuen europäischen Datenschutzrechts im Jahr 2018 nutzen, um die eigenen Datenverarbeitungsprozesse daraufhin zu überprüfen, ob sich für Ihr Unternehmen Änderungen ergeben.

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