Vor einigen Wochen erging eine Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde, dass Google Analytics, ein Trackingtool, das dem Zweck der Datenverkehrsanalyse von Webseiten dient, gegen die DSGVO verstößt. Denn nach der Auffassung der österreichischen Datenschutzbehörde darf Google Analytics aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf Internetseiten aus der EU eingesetzt werden. So seien nämlich die in Art. 44 DSGVO verankerten Grundsätze der Datenübermittlung verletzt, wenn eine Weitergabe persönlicher Nutzerinformationen an Unternehmen in den USA (hier: die Google-Konzernzentrale) erfolgen würde.
Künstliche Intelligenz: Neue Verordnung in der EU tritt in Kraft