Nach dem Digital Markets Act hat die Europäische Union nun auch nach langen Verhandlungstagen den Digital Services Act (DSA) erlassen
Er wird bereits als „neues Grundgesetz für Onlinedienste“ , als „weltweit einer der mutigsten Schritte“ aber auch als „legislatives Mega-Vorhaben der Europäischen Union“ im Bereich der Plattformregulierung bezeichnet. Der Ruf nach strengeren Regelungen und „digitaler Souveränität“ für große Plattformen wird lauter.
Aktuelle Entwicklungen sind nicht nur in der EU, sondern auch in Australien und in den USA zu sehen. Die E-Commerce Richtlinie aus dem Jahre 2000 soll durch den Digital Services Act aktualisiert und ergänzt werden. Darüber hinaus soll die E-Commerce-Richtlinie bei der Auslegung des Digital Services Acts „als Maßstab richtlinienkonformer Auslegung heranzuziehen “ sein. Dies spiegelt daher die immense Rolle der E-Commerce-Richtlinie wieder. Jedoch hat sich seit dem Inkrafttreten der E-Commerce-Richtline viel geändert und macht somit den Digital Services Acts notwendig. Es ist sogar von einer „explosionsartigen Entwicklung“ die Rede.
Unstreitig ist, dass digitale Dienste das Leben von Milliarden von Menschen revolutioniert, zu Innovation und Wachstum im digitalen Bereich geführt aber auch gleichzeitig zu Monopolstellungen insbesondere der Internetgiganten geführt hat. Dies hat (digitale) Märkte geöffnet und den internationalen Handel mehr in das Internet verlegt, was durch die Corona-Pandemie nochmals bestärkt wurde. Die großen Internetplattformen dominieren heute den digitalen Markt und existierten zum Teil zuvor aber noch gar nicht. Die Bedeutung der großen Internetplattformen ist daher „dramatisch gestiegen.“ Bei dem Sturm auf das Kapitol im Januar 2021 mobilisierten sich die späteren Täter. Daher kann den großen Internetplattformen insoweit vorgeworfen werden, als dass sie „erhebliche Gefahren für den Schutz der medialen Öffentlichkeit und damit für die Demokratie“ verursachen würden. Zudem sind „Transparenz von Werbung und Werbealgorithmen“ verstärkt in den Fokus der Verbraucher und Regierungen geraten, was auch im Zusammenhang mit dem vermehrtem Einsatz von Künstlicher Intelligenz erwogen werden könnte.
Am 6. Oktober 2021 hat das europäische Parlament eine Entschließung über Künstliche Intelligenz im Bereich Strafrecht und deren Umgang der Polizei und Justiz in strafrechtlichen Angelegenheiten (Resolution on artificial intelligence in criminal law and its use by the police and judicial authorities in criminal matters) veröffentlicht. Es ist daher nicht nur im Bereich des Umgangs mit großen Plattformanbietern, sondern auch in anderen Bereichen eine Tendenz zu stärkeren Regulierungen zu beobachten.
Die Kommission unterstreicht dieses Ziel mit dem Motto: „A Europe fit for the digital age “.
Der DSA-E ist eine Verordnung und hat daher Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht und erlangt unmittelbar Anwendung in den europäischen Mitgliedsstaaten. Hierbei ist die Tendenz zu einem menschenzentrierten Ansatz ersichtlich. Der DSA-E sieht EU-weit verbindliche Pflichten für alle digitalen Dienste vor, die den Verbrauchern Waren, Dienstleistungen oder Inhalte vermittelt. Der DSA-E ist zudem Teil der Datenstrategie der EU-Kommission.
- a) Digital Services Act im Rahmen der europäischen Datenstrategie
- b) Anwendungsbereich des Digital Services Act
- a) Festlegung des Begriffes “Illegaler Inhalt“
- b) Gute-Samariter-Privilegierung (Good Samaritan)
- c) Schnelle Löschung illegaler Inhalte
- d) Löschung illegaler Inhalte als Lösung des Problems?
- e) Bessere Nachvollziehbarkeit für den Verbraucher
- Differenzierung zwischen kleinen und großen/ systemrelevanten Anbietern
- a) Konflikt zwischen Datenschutzgesetzen und den Nutzungsbedingungen der Plattformbetreiber