Anfang 2020 wurde durch das Bundesland Rheinland-Pfalz ein neuer Vorschlag zum so genannten Medienstaatsvertrag erarbeitet. Nach erfolgreicher Verabschiedung in den Gesetzeskammern mussten noch die einzelnen Länderchefs ihre Zustimmung durch Unterschrift erteilen. Dieser Prozess hat sich zwar über mehrere Monate gezogen, ist aber zwischenzeitlich abgeschlossen.
Seit dem 8. November 2020 gilt der neue Medienstaatsvertrag (MStv). Dieser löst den noch aus dem Printzeitalter stammenden Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ab.
Große Änderungen entstehen zwar im Bereich der sozialen Medien, nicht aber für den einzelnen Webseitenbetreiber.
Die wichtigsten Neuregelungen
Kennzeichnung von Bots
Alle Inhalte bzw. Chats, die von Bots automatisiert erstellt bzw. versendet werden, müssen nun gekennzeichnet werden. So sollen Täuschungen von Verbrauchern online erschwert werden.
Neue Hürde für Steamer
Laut des neuen Medienstaatsvertrages benötigen Streamer, die Meinung bildende Inhalte verbreiten, ab 20.000 gleichzeitigen Viewern eine Rundfunklizenz.
Änderung für Webseitenbetreiber
Wie bereits im Rundfunkstaatsvertrag findet sich auch im Medienstaatsvertrag die Aufgabe des „journalistisch-redaktionell“ Verantwortlichen. Für diesen gelten die bereits im Rundfunkstaatsvertrag aufgeführten Regelungen weiter fort. Nähere Informationen zum Inhaltlich Verantwortlichen finden Sie in unserem Blog. Aus diesem Grund ändert sich am Impressum lediglich der Bezug. Wo bislang Bezug auf § 55 RStV genommen wurde, sollte der Bezug entfernt werden. Der nunmehr geltende § 18 des Medienstaatsvertrages sollte nicht zitiert werden, da im Medienstaatsvertrag eine Klausel beinhaltet ist, wonach dieser ab dem Jahr 2023 gekündigt werden kann.
Fazit
Der neue Medienstaatsvertrag löst den alten Rundfunkstaatsvertrag ab. In den 90er Jahren aufgesetzt fand dieser zuletzt nur wenig Anwendung, da die Normen nicht an die Neuen Medien sondern vielmehr an Printmedien sowie Funk und Fernsehen angepasst waren. Wir werden unseren Kunden zeitnah ein angepasstes Impressum zusenden.