Rechtliche Voraussetzungen für den Betrieb von Internetseiten durch kirchliche Träger und Körperschaften

Rosenkranz auf dem Tisch liegend

Die Digitalisierung macht auch vor Kirchen und religiösen Vereinigungen nicht halt. Viele Kirchen, kirchliche Organisationen und Gruppierungen präsentieren sich im Internet und erbringen dort auf Internetseiten ihre Öffentlichkeitsarbeit. Auf den Seiten werden oft Informationen zur eigenen Tätigkeit veröffentlicht und es wird die eigene (diakonische) Arbeit beworben.

Was viele dabei nicht beachten, ist dass für christliche-religiöse Organisationen von der DSGVO und dem BDSG abweichende Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung, nämlich die des eigenen Kirchendatenschutzrechts, gelten.

Dabei sind die kircheneigenen Regelungen zum Datenschutz zum Teil sogar strenger als es bei privatrechtlichen Unternehmen und Organisationen der Fall wäre.

Mehr dazu finden Sie bei unseren Kollegen:
Rechtliche Voraussetzungen für den Betrieb von Internetseiten durch kirchliche Träger und Körperschaften | Datenschutzrecht-Blog | BLOG (dury.de)

Bildquelle: Arcaion auf pixabay

Tags :
Datenschutz, Rechtsgebiete, Sonstiges

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