Ausblick – PSD 3.0 kommt

Abstrakte Grafik einer digitalen Zahlungsüberprüfung mit Zahnrädern, Kreditkarte, Vorhängeschloss und Ladebalken.

Der europäische Zahlungsmarkt steht vor seiner größten Reform seit Jahren. Nach intensiven Verhandlungen haben sich das Europäische Parlament und der Rat im November 2025 endgültig auf die neue Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3) und die Zahlungsdiensteverordnung (PSR) geeinigt. Für Online-Händler und Verbraucher bringt dieses Paket weitreichende Änderungen mit sich – insbesondere im Kampf gegen Online-Betrug und bei der Transparenz von Gebühren. Wir haben die Beschlüsse analysiert und fassen zusammen, was auf die E-Commerce-Branche zukommt.

Das Ende des “Spoofing-Haftungsrisikos” für Verbraucher

Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die Haftung bei Betrugsfällen. Bisher blieben Kunden oft auf dem Schaden sitzen, wenn sie Opfer von sogenanntem “Spoofing” wurden – also Betrugsmaschen, bei denen sich Kriminelle als Bankmitarbeiter ausgeben, um Transaktionen freigeben zu lassen. Die neue PSR stellt hier den Verbraucherschutz in den Mittelpunkt: Zahlungsdienstleister müssen künftig Schäden erstatten, wenn sie keine ausreichenden Betrugspräventionsmechanismen implementiert haben oder der Kunde durch Bank-Impersonation getäuscht wurde. Dies zwingt Banken, massiv in technische Sicherheit zu investieren.

IBAN-Namensabgleich wird Pflicht

Was bei Echtzeitüberweisungen bereits Standard wurde, gilt künftig für alle Überweisungen im EU-Raum: der “IBAN Name Check”. Zahlungsdienstleister müssen vor Ausführung einer Überweisung prüfen, ob der Name des Empfängers mit der IBAN übereinstimmt. Bei Abweichungen wird der Zahler gewarnt.

Für den E-Commerce bedeutet das: Online-Händler müssen sicherstellen, dass ihr im Shop angegebener Handelsname (Trading Name) mit dem Inhaber des Bankkontos übereinstimmt. Diskrepanzen könnten sonst dazu führen, dass Kunden an der Kasse verunsichert abbrechen, weil ihre Banking-App eine Warnmeldung ausgibt. Ein Blick in das eigene Impressum und die Kontodaten ist daher dringend ratsam.

Haftung für Online-Plattformen

Ein Paukenschlag ist die Einbeziehung von Tech-Giganten. Online-Plattformen und soziale Medien werden künftig in die Haftung genommen, wenn sie betrügerische Inhalte (z.B. Fake-Shops oder Scam-Werbung) trotz Meldung nicht entfernen. Wird ein Nutzer über eine solche Plattform betrogen, muss diese unter Umständen den Zahlungsdienstleister entschädigen, der den Kunden zuvor ausgezahlt hat. Dies dürfte den Druck auf Plattformen erhöhen, Identitäten von Werbetreibenden strenger zu prüfen.

Fazit

Die Einigung auf PSD3 und PSR markiert einen Wendepunkt. Während Verbraucher von höherem Schutz und mehr Transparenz profitieren, kommen auf Banken und E-Commerce-Treibende technische Umstellungen zu. Händler sollten insbesondere prüfen, ob ihre Payment-Gateways und Firmenbezeichnungen “IBAN-Check-ready” sind, um Kaufabbrüche zu vermeiden. Die Umsetzungsfristen laufen – wer sich jetzt vorbereitet, ist klar im Vorteil.

Tags :
E-Commerce, Sonstiges

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