In dieser Anleitung erklären wir Ihnen, wie Sie bei Ebay die Rechtstexte wie AGB, Impressum und Widerrufsbelehrung korrekt einbinden. Das ist nicht so einfach, da die Ebay-Einstellungen relativ verschachtelt sind. Zusätzlich fehlen nicht nur diverse Felder für Pflichtinformationen, es sind auch noch Zeichenbegrenzungen von Ebay vorgegeben. Teilweise sind die Informationen auf den jeweiligen Ebay Unterseiten auch veraltet oder inhaltlich nicht korrekt.
Sie finden die Einstellungen in Ebay unter:
Mein eBay --> eBay-Konto --> Einstellungen --> Einstellungen für gewerbliche Verkäufer (Einblenden) --> Rechtliche Informationen des Verkäufers auf der Artikelseite (bearbeiten)
Um die Rechtstexte überhaupt einmalig anlegen oder bearbeiten zu können, gehen Sie wie folgt vor:
Klicken Sie zuerst auf eBay-Konto und dann auf Einstellungen:
Scrollen Sie nun nach unten bis folgende Ansicht erscheint. Klicken Sie auf "Einstellungen für gewerbliche Verkäufer (Einblenden)":
Im nächsten Fenster klicken Sie auf "Rechtliche Informationen des Verkäufers auf der Artikelseite (bearbeiten)":
Es erscheint folgendes Fenster: "Rechtliche Informationen des Verkäufers". Geben Sie dort unter "Anbieterkennzeichnung" die Daten noch fehlenden Daten aus Ihrem Impressum ein.
Dies ist auch die richtige Stelle für die sog. ODR-Klausel. Diese Klausel mit dem Link muss so aufgebaut sein:
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: <a href="https://ec.europa.eu/consumers/odr" target="_blank">https://ec.europa.eu/consumers/odr</a>Ebay führt hier korrekterweise weiter folgendes aus:
Gegebenenfalls können weitere Informationen nötig sein, die Sie im Feld „Zusätzliche, gesetzlich erforderliche Angaben“ eintragen können. Dazu zählt:Weiterhin sind je nach Unternehmensform Angaben zum Register zu machen. Die Widerrufsbelehrung, sowie das gesetzlich vorgeschriebene Muster-Widerrufsformular müssen in das Feld "Widerrufsbelehrung" kopiert werden. Die Begrenzung beträgt 5.000 Zeichen. Die AGB müssen in das Feld "Allgemeine Geschäftsbedingungen" kopiert werden. Das Limit beträgt 30.000 Zeichen. Bzgl. der AGB schreibt Ebay auf der Info-Seite "Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in Mein eBay hinterlegen" folgendes:
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung (sofern vorhanden) Falls Ihre Tätigkeit der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, sowie bei bestimmten Berufen Angaben zur Zugehörigkeit zu einer Kammer (z.B. Apothekerkammer), zur gesetzlichen Berufsbezeichnung (z.B. Apotheker) und zu berufsrechtlichen Regelungen (z.B. Berufsordnung für Apotheker). Mögliche weitere Vertretungsberechtigte Ihres Unternehmens verfügen.
Für gewerbliche Verkäufer besteht keine gesetzliche Pflicht, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden.Diese Aussage ist kritisch zu sehen. Denn obwohl die Aussage stimmt, müssen alle Pflichtangaben dann anderweitig gemacht werden. Das Thema haben wir bereits im Blog behandelt: https://website-check.de/blog/agb/braucht-man-eigentlich-agb-im-online-shop-oder-auf-plattformen-wie-ebay-oder-amazon/ Bei einigen Kunden konnten wir bereits beobachten, dass die AGB aktuell verdeckt sind. Erst ein Klick auf "Nutzungsbedingungen für dieses Angebot" führt dazu, dass sich die AGB ausklappen. Hier hat Ebay nun scheinbar die Darstellung angepasst. Juristisch ist dies als problematisch zu bewerten, da die AGB so nun unter Umständen nicht mehr wirksam einbezogen werden, da der Käufer nicht damit rechnen muss, unter "Nutzungsbedingungen" AGB zu finden: