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Amazon führt Mindestverkaufsgebühr ein

Amazon führt Mindestverkaufsgebühr ein Amazon führt Mindestverkaufsgebühr ein
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 24.04.2019

Der Online-Marktplatz Amazon hat angekündigt, seine Verkaufsgebühren zu verändern. Ab Juni 2019 müssen Händler mit steigenden, zugleich aber auch fallenden Gebühren in den verschiedenen Produktkategorien rechnen. Außerdem führt das Unternehmen eine Mindestverkaufsgebühr von 0,30 Euro pro Verkauf ein, wie auch t3n berichtet.

Geänderte Gebühren

Für die Produktkategorien „Beauty“, „Lebensmittel“ (außer alkoholische Getränke), „Babyprodukte“ (außer Kleidung) sowie „Drogerie und Körperpflege“, gilt ab dem 5. Juni 2019 bei einem Gesamtverkaufspreis (Warenwert, Versand und Verpackung) bis höchstens 10 Euro eine Verkaufsgebühr von 8 Prozent statt ursprünglich 15 Prozent. Für Waren mit einem Wert von über 10 Euro gelten weiterhin die ursprünglichen 15 Prozent. Möbel mit einem Gesamtverkaufswert von über 200 Euro werden mit einer Verkaufsgebühr von nur noch 10 statt 15 Prozent belegt. Von der Gebührensenkung ausgenommen sind jedoch Matratzen, für die weiterhin 15 Prozent an Amazon abzutreten sind. Bei einer Senkung von 20 auf 5 Prozent verringert sich die Verkaufsgebühr bei Schmuck am stärksten, jedoch erst bei einem Gesamtverkaufswert von über 250 Euro. Für TV-Geräte und PC-Hardware in Frankreich steigen die Gebühren von 5 auf 7 Prozent. Warum sich diese Erhöhung nur auf Frankreich bezieht ist unklar.

Bedeutung für Händler

Auf die Händler wirkt sich die Gebührenreform unterschiedlich aus. Wer Beauty-, Lebensmittel-, Baby-, oder Drogerieprodukte im niedrigen Preissektor verkauft, wird ab dem 5. Juni diesen Jahres mehr Gewinn zu verbuchen haben. Verkäufer von PC-Hardware und Fernseher aus Frankreich haben hingegen zum genannten Stichtag einen leichten Gewinnrückgang zu vermerken.

Fazit

Das US-Unternehmen Amazon wird bei seiner Gebührenreform wohl nicht uneigennützig gehandelt haben, was sich mit der Gebührensenkung einiger Produktkategorien im niedrigen Preisniveau bei gleichzeitiger Einführung einer Mindestverkaufsgebühr für alle Produkte begründen lässt.

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