Europäische Union erzielt Einigung über aktualisierte Richtlinien zur Produkthaftung

In einer wegweisenden Entscheidung hat die Europäische Union kürzlich neue Richtlinien für den Verbraucherschutz bei defekten Produkten verabschiedet. Diese Maßnahmen stärken die Rechte der Verbraucher erheblich und wurden an die Anforderungen des digitalen Zeitalters angepasst, um auch für Software-Produkte zu gelten.

Die Schadensersatzpflicht wurde deutlich ausgeweitet, insbesondere im Bereich der digitalen Produkte.
Der Begriff „Produkt“ erstreckt sich nun auch auf digitale Fertigungsdateien und Software. Künftig besteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn durch ein Produkt Daten von einer Festplatte gelöscht werden. Die neuen Haftungsregeln gelten nicht nur für materielle, sondern auch für immaterielle Schäden.

Um die Verantwortlichkeit besser zu klären, haben Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten Regeln verabschiedet, die speziell auf den digitalen Markt zugeschnitten sind. Zukünftig soll es einfacher sein, eine verantwortliche Person zu identifizieren. Hersteller, Importeure oder ihre Bevollmächtigten innerhalb der EU können zur Verantwortung gezogen werden, selbst wenn das Produkt außerhalb der EU erworben wurde.

Obwohl der Verbraucherzentrale Bundesverband das Vorhaben der EU insgesamt begrüßte, äußerte er Kritik an der Tatsache, dass keine vollständige Beweislastumkehr geplant ist. Dies bedeutet, dass Verbraucher:innen immer noch nachweisen müssen, dass ein Mangel vorliegt, anstatt dass der Hersteller beweisen muss, dass sein Produkt frei von Mängeln ist.

 

Bildquelle: Bild 2891828 von QuinceCreative auf pixabay

Tags :
E-Commerce, Sonstiges, Urteile & Gesetze

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