Amazon Belegschaft wehrt sich Mithilfe der DSGVO gegen Überwachung!
Amazon soll seine Mitarbeiter „bespitzeln“. Dies geht aus neuesten Mitteilungen des internationalen Datenschutzunternehmens von Max Schrems „noyb“ hervor. Demnach sollen Amazon-Lagerarbeiter aus Deutschland, Großbritannien, Italien, Polen und der Slowakei Auskunftsersuchen bei noyb gemäß des Artikels 15 der DSGVO gestellt haben. So sollen die Angestellten des Großkonzerns Amazon keine Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erhalten. Jetzt hat Amazon lediglich einen Monat Zeit, um die Daten ihren Mitarbeitern offenzulegen und ihnen darüber Auskunft zu erteilen.
Amazons Überwachungspraktiken
Der Umgang Amazons mit den Daten ihrer Angestellten ist datenschutzrechtlich sehr fraglich. So sollen interne Dokumente von anderen nationalen Unternehmen und Gewerkschaften beweisen, dass von Amazon regelmäßig sogenannte „Background Checks“ durchgeführt werden sollen. Die Arbeitsleistung der ganzen Belegschaft wird somit kontrolliert.
„Amazon mag einer der größten Konzerne der Welt sein, aber sie können nicht einen Algorithmus mit unseren Daten füttern und dann Leute feuern oder mit unseren Daten machen, was sie wollen. Als Arbeitnehmer haben wir ein Recht auf Privatsphäre und ein Recht darauf, Bescheid zu wissen“, so Andreas Gangl, Vertrauensperson der deutschen Gewerkschaft „ver.di“ und Arbeiter, der ein Auskunftsersuchen eingereicht hat.
Auskunftersuchen der Amazon-Belegschaft
Die Arbeitnehmer:innen erhalten wenig bis gar keine Informationen über die intensive Überwachung, die ihren Alltag in der Lagerhalle bestimmt. Sie wissen nicht, welche Informationen gesammelt werden, zu welchen Zwecken und an wen sie weitergegeben werden. Sie wissen nicht einmal Bescheid, ob es bei Amazon eine Datenschutzrichtlinie gibt. Vollkommen unklar ist, inwiefern über die berufliche Zukunft der Arbeiter:innen automatisiert auf Grundlage von Tracking-Daten entschieden wird.
Gemäß Artikel 13 und 14 der DSGVO haben EU-Bürger ein Auskunftsrecht und Unternehmen haben gegenüber diesen einen Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurde. Mithilfe dieser Auskunftsrechte wollen die Betroffenen Amazon Mitarbeiter Klarheit darüber erlangen, ob das Unternehmen die Daten der Beschäftigten nutzt, mit dem Zweck der Förderung unmenschlicher Arbeitsbedingungen und unsicherer Produktivitätsraten.
„Dies ist ein klassischer Fall von Informations- und Kontrollasymmetrie. Auf der einen Seite haben wir ein privates Unternehmen, das riesige Mengen an persönlichen Daten sammelt, und auf der anderen Seite haben wir Einzelpersonen, die in der Zwickmühle stecken und wirtschaftlich von ihren Arbeitsplätzen abhängig sind. Wir versuchen, dieses Ungleichgewicht durch koordinierte Auskunftsersuchen zu beseitigen. – Stefano Rossetti – Datenschutzjurist bei noyb
„Die Kombination aus Amazon‘s unersättlichem Appetit auf Daten und seinem gewerkschaftsfeindlichen Verhalten ist äußerst beunruhigend. Die Beschäftigten haben das Recht zu erfahren, ob ihre persönlichen Daten gegen sie verwendet werden, damit sie ihre Rechte nach der DSGVO wahrnehmen können,“ – Christy Hoffman, Generalsekretärin von UNI Global Union (Zitat übersetzt aus dem Englischen)
Amazon ignoriert Rechte der Arbeitnehmer:innen.
Dem Bericht von UNI Global „Amazon-Panotpikum“ zufolge setzt Amazon allumfassende Überwachungssysteme ein, denen Amazon-Beschäftigte ausgesetzt sind. In diesem Bericht werden diese Überwachungssysteme im Detail beschrieben. Amazon hat mit seinem Lieferdienst „Amazon Prime“ ein System, welches Lieferungen innerhalb des selben Tages oder am nächsten Tag verspricht. Hochinvasive Instrumente werden von Amazon eingesetzt, um diesen schnellen Lieferservice zu überwachen. Dies bringt einen immensen Druck und fast schon inhumane Bedingungen mit sich, denen sich die Angestellten von Amazon stellen müssen. Die New York Times schrieb angesichts dieses unmenschlichen Systems kürzlich, „dass Amazon seine Mitarbeiter so schnell ausbrennt, dass Führungskräfte befürchten, es gäbe bald keine Leute mehr, die sie einstellen können.“ Bloomberg berichtet, dass Amazon-Fahrer bereits wegen minimaler Fehler, die ein menschliche Führungskraft sehr wahrscheinlich ignorieren würde, per App gefeuert werden.
Das Datenschutzunternehmen von Max Schrems und der internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union kümmern sich um das Auskunftsersuchen der Amazon-Belegschaft. Es liegt nun an Amazon, ob sie den Rechten und Pflichten, die aus der DSGVO resultieren, nachgehen oder nicht. Eines steht fest: Amazon hat nun einen Monat Zeit der Belegschaft die Verarbeitungsschritte ihrer personenbezogenen Daten offenzulegen.
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