Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

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Aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz Onlinezugangsgesetz (OZG), das am 18. August 2017 in Kraft getreten ist, müssen bis zum Ende des Jahres 2022 alle Verwaltungsdienstleistungen der öffentlichen Stellen – soweit möglich – auch digital über Verwaltungsportale angeboten werden.

Damit die öffentlichen Stellen eine entsprechende Umsetzung leisten können, entwickelt der IT-Planungsrat (www.it-planungsrat.de) in Abstimmung mit den einzelnen Ländern einzelne Bausteine zur Umsetzung der über 6.000 Verwaltungsleistungen.

Die OZG-Umsetzung besteht laut dem IT-Planungsrat aus drei zentralen Umsetzungssäulen:

  1. Portalverbund
  2. Nutzerkonten und Postfächer
  3. Digitalisierungsprogramme

Mehr dazu finden Sie bei unseren Kollegen: Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) | Onlinerecht Blog | BLOG (dury.de).

Bildquelle: Bild von geralt auf pixabay.de

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