MailChimp stellt auf Single-Opt-In um: Abmahnungen drohen – Handeln Sie jetzt!

Wenn Sie den US-amerikanischen Newsletter-Anbieter MailChimp verwenden, müssen Sie jetzt handeln. Zum 31.10.2017 wird das Anmeldeverfahren von Double-Opt-In auf das sog. Single-Opt-In Verfahren umgestellt. Das Single-Opt-In Verfahren mag zwar in den USA okay sein, in Deutschland riskieren Sie damit aber kostspielige Abmahnungen.

Widersprechen Sie der Umstellung auf das “Single-Opt-In” Verfahren in den MailChimp Einstellungen

Verhindern können Sie diese Umstellung nur, wenn Sie aktiv werden und in den Einstellungen dieser Umstellung widersprechen. Dazu müssen Sie die beiden Checkboxen in den “Signup Preferences” anhaken und diese Einstellung abspeichern.

Folgen des Single-Opt-In Verfahrens

Es ist denkbar, dass die bekannten Abmahnvereine gezielt auf die Suche gehen und Mailchimp Newsletter bestellen. Nach Erhalt des ersten Newsletters kann dann sofort wegen Verstoßes gegen § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG abgemahnt werden. Es können so schnell Kosten von 1.000 Euro entstehen.

US-amerikanischer vs. europäischer Anbieter

Aus unserer Erfahrung ist es rechtlich ratsam eher auf deutsche oder europäische Lösungen zu setzen. Hier werden unsere lokalen rechtlichen Gegebenheiten in der Regel eher berücksichtigt und solche Abmahnfallen damit vermieden.

In unseren Website-Checks für Internetseiten prüfen wir selbstverständlich Ihre Formulare und bestellen testweise den Newsletter. So können Sie sicher sein, dass Sie rechtskonform handeln. Weitere Beiträge zu dem Thema finden Sie unter:

E-Mail-Werbung und Newsletter Rechtliche Voraussetzungen Double-Opt-In Lösung.

Darf man Newsletter an seine Kunden senden, wenn diese sich nicht für einen Newsletter angemeldet haben?

Weiterhin rechtliche Risiken beim Einsatz von MailChimp

Tags :
Abmahnungen & Bußgelder, Sonstiges, Technikecke

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