OS-Plattform der EU – Hinweispflicht für Online-Händler startet ab 09.01.2016

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ueberlasteter mitarbeiter pure life pictures fotolia.comNicht schon wieder neue rechtliche Änderungen! Das möchten wahrscheinlich die meisten Online-Shop-Betreiber laut rufen, wenn sie von den neuesten Beglückungen im Bereich Verbraucherschutz erfahren.

So neu sind die nun akut werdenden Änderungen aber gar nicht:

Bereits im April 2014 haben die Kollegen der IT-Recht Kanzlei DURY Rechtsanwälte darüber in einem Blogbeitrag berichtet, dass die EU-Verordnung zur alternativen Streitbeilegung im Online-Handel (EU- verabschiedet wurde.

Nun, knapp 2 Jahre später werden die beschlossenen Änderungen für alle Online-Händler akut.

Was bedeutet die ODR-Verordnung der EU konkret für Sie als Online-Shop-Betreiber?

– Sie müssen die Verbraucher in Ihrem Online-Shop über die Existenz der OS-Plattform und der Möglichkeit der Online-Streitschlichtung (ODR) auf dieser Plattform informieren.

– Sie müssen auf Ihrem Online-Shop einen Link zu der neuen OS-Plattform der EU bereitstellen.

– Falls das Angebot über E-Mail erfolgt, müssen Sie diese Informationen in dieser E-Mail bereitstellen.

– Sie müssen Ihre AGB diesbezüglich überarbeiten und diese Informationen in Ihre AGB aufnehmen.

Wo gibt es mehr Informationen?

Lesen Sie im Blog der Kollegen der IT-Recht Kanzlei DURY Rechtsanwälte, was sich für Online-Händler ab dem 09.01.2016 im Detail ändert und warum Sie als Online-Shop-Betreiber schleunigst handeln sollten!

Bildquelle: ueberlasteter mitarbeiter pure life pictures fotolia.com

Tags :
E-Commerce, Sonstiges

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