Abmahnung für Telekom Drosselung – Verbraucherzentrale NRW mahnt wegen neuen Vertragsklauseln zur DSL-Drosselung ab

Telekom Drosselung AbmahnungDie Deutsche Telekom hat jüngst ihre Pläne zur künftigen Gestaltung der VDSL-Verträge veröffentlicht. Die neuen Vertragsmodelle sehen nach Nutzung eines bestimmten Datenvolumens eine Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit auf 384 kbit/s vor. So sind im kleinsten Tarif 75 GB Freivolumen vorgesehen. Gewisse Angebote, wie etwa T-Entertain, sollen von der Anrechnung auf das Freivolumen ausgenommen werden. Für die geplante Drosselung ist die Telekom öffentlich in Kritik geraten. Wettbewerbshüter, wie das Bundeskartellamt, und Verbraucherschützer sehen die neuen Vertragsmodelle kritisch. Seit dem 2. Mai sind die neuen Vertragsklauseln in den VDSL-Verträgen zu finden. Umgesetzt werden soll die Drosselung allerdings erst ab 2016.

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Benachteiligung der Verbraucher?

Nach Auffassung von Verbraucherschutzverbänden könnten Verbraucher durch die neuen Vertragsbedingungen, die auch für Bestandskunden im Falle von Tarifänderungen gelten sollen, benachteiligt werden. Eine Verbindungsgeschwindigkeit von lediglich 384 kbit/s mache eine uneingeschränkte Nutzung des Internets schlicht unmöglich. Die Verbraucherzentrale NRW hat die Deutsche Telekom nun wegen der geplanten Drosselung abgemahnt. Sie soll auf die Einführung bzw. Nutzung derartiger Klauseln verzichten. Wie sich die Deutsche Telekom zu der Unterlassungserklärung verhalten und ob es zu einem Gerichtsprozess kommen wird, ist bislang noch nicht bekannt.

Abschied vom Grundsatz der Netzneutralität

Die Pläne der Telekom werden aber auch aus anderen Gründen kritisch gesehen. Insbesondere die Ausnahme einiger Dienste von der Anrechnung auf das verbrauchte Freivolumen steht hierbei im Zentrum der Kritik. Das Bundeskartellamt hat angekündigt die neuen Klauseln zu prüfen, da die Deutsche Telekom eventuell ihre marktbeherrschende Stellung zur Bevorzugung ihrer eigenen Angebote ausnutzen könnte. Anbieter anderer Dienste, die mit T-Entertain konkurrieren, könnten das Nachsehen haben. Dabei kommen allein wettbewerbsrechtliche Verstöße in Frage. Der Grundsatz der Netzneutralität, der eine wertneutrale Übertragung der Daten im Internet vorsieht, wird zwar durch die neuen Vertragsklauseln der Telekom verletzt. Die Netzneutralität ist jedoch bislang nicht gesetzlich festgeschrieben.

Es bleibt daher abzuwarten, ob die Kunden die neuen Vertragsbedingungen der Deutschen Telekom zur DSL-Drosselung annehmen oder schlicht der Konkurrenz den Vorzug geben werden.


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Abmahnungen & Bußgelder, Sonstiges, Technikecke

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