Datenschutzverstoß – Wer darf eigentlich abmahnen?
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In der digitalen Welt ist ein Impressum mehr als nur eine Visitenkarte: es ist ein rechtlicher Steckbrief, unverzichtbar für jede geschäftsmäßige Online-Präsenz. Ob Online-Shop, Firmenwebsite, Blog oder Social-Media-Auftritt: wer in Deutschland Telemedien betreibt, kommt um eine korrekte Anbieterkennzeichnung nicht herum.
Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Digital Dienste Gesetz (DDG), insbesondere dessen § 5. Ein fehlerhaftes oder gar fehlendes Impressum kann dabei schnell teuer werden und zu Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände führen.
Was ist das Impressum und wer benötigt es?
Das Impressum, auch Anbieterkennzeichnung genannt, dient dazu, die Verantwortlichen hinter einer digitalen Publikation transparent zu machen. Es soll dem Nutzer ermöglichen, jederzeit den Betreiber zu identifizieren und Kontakt aufzunehmen. Dies ist ein Grundpfeiler des Verbraucherschutzes und der Rechtsstaatlichkeit im Netz.
Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung trifft jeden, der “geschäftsmäßige Telemedien” betreibt.
Die Unterscheidung zwischen "privat" und "geschäftsmäßig" ist oft fließend und wird von Gerichten im Einzelfall beurteilt. Im Zweifel gilt: Ist eine Verknüpfung zur Gewinnerzielung auch nur im Ansatz erkennbar, ist ein Impressum notwendig. Eine fehlende oder fehlerhafte Angabe kann nicht nur zu kostenpflichtigen Abmahnungen, sondern auch zu Bußgeldern führen.
Lassen Sie uns die einzelnen Punkte detailliert betrachten:
Die grundlegenden Anforderungen des § 5 DDG decken die meisten Fälle ab. Es gibt jedoch spezifische Konstellationen und zusätzliche Informationspflichten, die über das reine Impressum hinausgehen oder es ergänzen:
Das DDG schreibt nicht nur vor, was im Impressum stehen muss, sondern auch wie es präsentiert wird. Gemäß § 5 Absatz 1 DDG müssen die Informationen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" sein.
Was bedeutet das in der Praxis?
ie Anforderungen an das Impressum sind vielfältig und Fehler sind schnell gemacht. Dies macht es zu einem beliebten Ziel für Abmahner, die Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände sein können.
Typische Fehler sind:
Die Folgen solcher Fehler sind ernst: Zunächst erhalten Sie in der Regel eine Abmahnung, die neben der Aufforderung zur Unterlassung (mit Androhung einer Vertragsstrafe bei erneuten Verstößen) auch die Übernahme der Anwaltskosten des Abmahnenden fordert. Diese Kosten können schnell mehrere hundert oder sogar tausend Euro betragen. Kommen Sie der Abmahnung nicht nach, kann dies zu gerichtlichen Verfahren und weiteren Kosten führen. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder durch die zuständigen Behörden.
Um auf der sicheren Seite zu sein, beherzigen Sie folgende Ratschläge:
Rechtskonformes Impressum + Datenschutzerklärung.
Sofort erstellen – dauerhaft geschützt.
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