CE-Kennzeichnung und Energieeffizienzklasse: Wichtige Aspekte für Hersteller und Händler. In diesem Artikel geht es um die CE-Kennzeichnung und die Energieeffizienzklasse von Elektrogeräten und Spielwaren. Wir betrachten die rechtlichen Anforderungen und die Bedeutung dieser Kennzeichnungen für den Verkauf.
CE-Kennzeichnung sollte selbstverständlich sein
Die CE-Kennzeichnung ist für bestimmte Produktgruppen wie bspw. Spielzeuge und Elektrogeräte gesetzlich vorgeschrieben. Sie bestätigt, dass ein Produkt alle EU-weiten Anforderungen bezüglich Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz erfüllt.
Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich um eine Selbstauskunft des Herstellers, dass das Produkt auf alle EU-weiten Anforderungen bezüglich Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz geprüft wurde.
Händler dürfen jedoch nicht damit werben, da dies als “Werben mit Selbstverständlichkeiten” gilt und zu Abmahnungen führen kann. Dies liegt daran, dass eine entsprechende Werbung dem Kunden suggeriert, dass es sich um eine Besonderheit des Shops und einen Vorteil gegenüber anderen Angeboten handelt.
Veraltetes Energieeffizienzklassenlabel
Beim Verkauf von Elektrogeräten müssen Informationen zur Energieeffizienz angegeben werden. Hierbei ist es wichtig, aktuelle Energieeffizienzklassen zu verwenden. Seit 2021 gelten für Lampen die neuen Klassen A bis G. Die Verwendung veralteter Labels wie A+ stellt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und kann ebenfalls abgemahnt werden.
Fazit
Händler sollten stets auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Vorschriften bleiben und ihre Produktkennzeichnungen entsprechend anpassen. Fehler bei der CE-Kennzeichnung und den Energieeffizienzklassen können zu Abmahnungen und Vertrauensverlust bei den Kunden führen. Regelmäßige Überprüfungen und juristische Beratung sind empfehlenswert, um einen rechtssicheren Shop zu gewährleisten.
Bildquelle: canva.com