Eine ZFU-Zertifizierung (Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht) ist in Deutschland erforderlich, wenn Sie einen Fernlehrgang anbieten möchten, der unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fällt. Das FernUSG zielt darauf ab, Verbraucher im Bereich des Fernunterrichts zu schützen und die Qualität der angebotenen Fernlehrgänge sicherzustellen. Hier sind die wichtigsten Fälle, in denen Sie eine ZFU-Zertifizierung benötigen:
- Fernunterricht im engeren Sinne: Wenn der Lehrgang hauptsächlich im Fernunterricht stattfindet, das heißt, wenn der Teilnehmer überwiegend außerhalb einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung und in räumlicher Entfernung zum Anbieter lernt. Dazu gehören Kurse, die Materialien per Post, E-Mail oder über Online-Plattformen bereitstellen.
- Berufliche Weiterbildung: Wenn der Fernlehrgang darauf abzielt, berufliche Qualifikationen zu vermitteln oder zu verbessern, die eine wirtschaftliche oder berufliche Tätigkeit betreffen.
- Vorbereitung auf Prüfungen: Wenn der Lehrgang zur Vorbereitung auf staatliche oder öffentlich-rechtliche Prüfungen dient.
Ausnahmen von der ZFU-Zertifizierungspflicht:
- Lehrgänge, die ausschließlich der Freizeitgestaltung oder Persönlichkeitsbildung dienen und keine beruflichen Ziele verfolgen.
- Kurze Kurse, die eine Dauer von weniger als sechs Monaten haben und einen geringen zeitlichen Aufwand erfordern (weniger als 80 Stunden).
- Fernstudiengänge, die von Hochschulen angeboten werden und staatlich anerkannt sind.
Wenn Sie einen Fernlehrgang anbieten möchten, der nicht unter diese Ausnahmen fällt, müssen Sie eine Zulassung bei der ZFU beantragen. Der Prozess umfasst die Prüfung der Lehrgangsinhalte, der didaktischen Aufbereitung sowie der Vertragsbedingungen und der Seriosität des Anbieters. Eine erfolgreiche Zertifizierung stellt sicher, dass der Kurs den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Qualitätssicherung gewährleistet ist.