Verstöße gegen die DSGVO kosten Firmen 2021 über eine Milliarde Euro

Die DSGVO zeigt Wirkung - vor allem die Bußgelder sprechen für sich. So belaufen sich die Geldstrafen im Jahre 2021 auf über eine Milliarde Euro. Dies stellt einen Rekord da. Grund dafür sind die massiven Einzelstrafen der größten Konzerne - ganz vorne mit dabei ist Amazon. Die Strafen aufgrund von DSGVO-Verstößen haben sich somit im vergangenen Jahr fast versiebenfacht. Mit einem Blick auf die Datenschutzverstöße ist dabei jedoch anzumerken, dass die Zahl der Verstöße lediglich um 8 Prozent angestiegen ist. Der beachtliche Grund liegt dahingehend in den Rekordsummen der Einzelstrafen. So hat der Großkonzern Amazon im Jahre 2021 die höchste Geldbuße von 746 Millionen Euro erhalten. Die zweit größte Strafe belief sich auf rund 225 Millionen Euro der Facebook (jetzt Meta)-Tochter Whatsapp. 

Berechnungen der Strafen

Wie hoch die Strafen sind, bemisst sich vor allem an dem Jahresumsatz einer Firma. Unter besonders gravierende Verstöße sind die in Art. 83 Abs.5 DSGVO normierten Unternehmen gelistet: Der Strafrahmen beträgt demnach bis zu 20 Millionen Euro oder im Fall eines Unternehmens bis zu 4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr; je nachdem, welcher Wert der höhere ist. Die weniger gewichteten Verstöße finden sich in Art. 83 Abs.4 DSGVO. Dort sind Geldstrafen von bis zu 10 Millionen Euro vorgesehen oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 2% seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres an; erneut je nachdem, welcher der Beträge höher ist. 

Der Begriff des Unternehmens 

Besonders zu beachten ist dabei der von dem in der DSGVO verwendete Begriff des “Unternehmens”. Dieser ist nämlich dem Unternehmensbegriff des Art. 101 und 102 AEUV gleichzustellen. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ist nach dem weiten, funktionalen Unternehmensbegriff ein Unternehmen “jede, eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung” (Bußgelder / Strafen - Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (dsgvo-gesetz.de)).  Diese wirtschaftliche Einheit kann dabei nicht nur aus einem einzelnen Unternehmen i.S.e. Rechtssubjekts, sondern aus mehreren, natürlichen oder juristischen Personen bestehen. Ein ganzer Konzern kann somit als ein Unternehmen behandelt werden. Für die Berechnung der Bußgelder bildet dann der gesamte Konzernumsatz den für die Berechnung eines Bußgelds maßgeblichen Unternehmensumsatz. Zudem haben die Mitgliedsstaaten Vorschriften über Sanktionen bei anderen Verstößen gegen die Grundverordnung festzulegen. Anwendbar ist dies insbesondere für solche Verstöße, die nicht bereits mit einer Geldbuße verhängt sind.  Anhand dieser Betrachtungsweise sind die hohen Geldstrafen der Großkonzerne verständlicher, da sich die Strafen an dem Jahresumsatz des jeweiligen Unternehmens orientieren. Amazon meldete für das Jahr 2020 einen Umsatz von etwa 386 Milliarden US-Dollar. Eine mögliche Strafe könnte demnach auf bis zu 15 Milliarden Dollar hinauslaufen. Wirkung der DSGVO  Die Entwicklungen der DSGVO zeigen Wirkung. Die früheren Strafen der DSGVO waren unerheblich für Großkonzerne. Jetzt beeinträchtigen die Bußgelder auch diese extremst. Dieses Jahr sollen die DSGVO-Bußgelder aller Voraussicht nach sogar weiter ansteigen. Bildquelle: Thomas Heß von Datenschutz-Stockfoto
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Abmahnungen & Bußgelder, Datenschutz

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