Ein neues Urteil wurde nun vom EuGH entschieden: Die in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgesehenen verwaltungs- und zivilrechtlichen Rechtsbehelfe können nebeneinander und unabhängig voneinander eingelegt werden. Dies beschloss nun der EuGH. Dem zufolge liegt es in der Pflicht der Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass die parallele Einlegung dieser Rechtsbehelfe die gleichmäßige und einheitliche Anwendung der Verordnung dabei nicht beeinträchtigt.
Wann wird eine ZFU Zertifizierung benötigt?