Teure Rabatte – Wenn die Werbung zum rechtlichen Bumerang wird
Rabattaktionen sind im Marketing ein mächtiges Werkzeug, um Neukunden zu gewinnen. Doch wer mit hohen Prozenten wirbt, muss die Spielregeln der Preisangabenveroradnung (PAngV) genau kennen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat kürzlich in einem Urteil gegen eine Fitness-Kette (Az. 2-03 O 359/24) klargestellt, dass irreführende Preisvergleiche und versteckte Zusatzkosten im Verbraucherrecht keinen Platz haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt, nachdem das Unternehmen mit Rabatten von „bis zu 34 %“ geworben hatte, ohne dabei den günstigsten Preis der letzten 30 Tage als Referenz zu nutzen. Zudem wurden verpflichtende Zusatzentgelte in der Werbung verschwiegen. Dieser Fall zeigt deutlich, wie wichtig Preistransparenz im modernen E-Commerce und im stationären Handel ist.
Der Referenzpreis: Die 30-Tage-Regel nach § 11 PAngV
Das Kernproblem lag in der Berechnung des beworbenen Rabatts. Das Unternehmen warb mit einer Ersparnis von „bis zu 34 %“. Als Vergleichsbasis diente jedoch ein fiktiver oder zumindest nicht aktuell gültiger Standardpreis. Seit der Neuerung der Preisangabenverordnung im Jahr 2022 (basierend auf der EU-Omnibus-Richtlinie) ist die Rechtslage eindeutig: Wer eine Preisermäßigung bekannt gibt, muss den niedrigsten Preis angeben, den er innerhalb der letzten 30 Tage vor der Ermäßigung gegenüber Verbrauchern angewendet hat (§ 11 PAngV).
Die Fitness-Kette ignorierte diese Vorgabe. Durch die Wahl eines höheren Referenzpreises wirkte der Rabatt optisch attraktiver, als er tatsächlich war. Das Landgericht Frankfurt sah darin eine klare Irreführung der Verbraucher. Für Unternehmen bedeutet dies: Jeder Streichpreis und jeder prozentuale Rabatt muss auf dem tatsächlichen Preisniveau der letzten 30 Tage basieren.
Verschleierte Zusatzkosten: Das Problem mit den Servicepauschalen
Ein weiterer Kritikpunkt des Gerichts betraf die mangelnde Preisklarheit. Der Anbieter warb mit monatlichen Mitgliedsbeiträgen, verschwieg jedoch an prominenter Stelle, dass zusätzliche Kosten anfallen. Konkret ging es um ein obligatorisches „Startpaket“ sowie eine halbjährliche „Servicepauschale“.
Nach deutschem und europäischem Verbraucherrecht müssen Preisangaben im E-Commerce und in der Werbung den Gesamtpreis enthalten. Das bedeutet, dass alle unvermeidbaren und vorhersehbaren Preisbestandteile von Anfang an transparent kommuniziert werden müssen. Wenn ein Kunde einen Vertrag abschließt, darf er nicht erst im Kleingedruckten erfahren, dass zum monatlichen Beitrag noch weitere Fixkosten hinzukommen. Das Urteil bestätigt, dass die Aufsplittung des Preises in eine niedrige Grundgebühr und versteckte Pauschalen wettbewerbswidrig ist.
Relevanz für den E-Commerce und digitale Geschäftsmodelle
Obwohl es in diesem Fall um ein Fitness-Studio ging, lassen sich die Erkenntnisse direkt auf den gesamten E-Commerce übertragen. Online-Händler nutzen häufig Countdowns oder zeitlich begrenzte Rabattcodes. Hier ist die Versuchung groß, Referenzpreise künstlich hochzuhalten. Doch die Abmahngefahr ist enorm. Verbraucherschutzverbände suchen gezielt nach Verstößen gegen die PAngV.
Ein rechtssicherer Auftritt erfordert heute mehr als nur ein korrektes Impressum oder eine aktuelle Datenschutzerklärung. Die gesamte Customer Journey – vom ersten Werbebanner bis zum Checkout – muss preisrechtlich geprüft sein. Werden Rabatte falsch berechnet, drohen nicht nur Unterlassungsklagen, sondern auch kostspielige Ordnungsgelder.
Fazit: Transparenz als Wettbewerbsvorteil
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt ist ein deutliches Signal für den Verbraucherschutz. Unternehmen müssen lernen, dass Transparenz bei der Preisgestaltung kein Hindernis, sondern eine rechtliche Pflicht ist. Wer mit Rabatten wirbt, muss die 30-Tage-Regel strikt befolgen und alle Kostenbestandteile offenlegen.
Für die Zukunft ist damit zu rechnen, dass die Überwachung von Preisangaben durch automatisierte Tools der Verbraucherschützer weiter zunimmt. Händler und Dienstleister sollten ihre Werbestrategien daher proaktiv anpassen. Ein fairer Preisvergleich stärkt langfristig das Vertrauen der Kunden und schützt vor juristischen Auseinandersetzungen, die weit teurer sein können als jeder entgangene „Schein-Rabatt“.

