Schwenkbare Überwachungskameras unzulässig?

Moderne Überwachungskamera überwacht ein digitales Netzwerk mit Symbolen für Sicherheit, Datenschutz und Datenübertragung.

Die Überwachungskamera – Sicherheit ja, aber bitte datenschutzkonform

Der Wunsch nach Sicherheit durch eine eigene Überwachungskamera ist verständlich. Doch gerade Kameras mit Schwenk-, Neige- und Zoomfunktionen (PTZ-Kameras – Abkürzung für Pan–Tilt–Zoom) können schnell zu rechtlichen Problemen führen, wenn sie über das eigene Grundstück hinausreichen. Das Stichwort: Überwachungsdruck. Dieser Beitrag erklärt, warum solche Kameras oft unzulässig sind und welche Regeln für die private Videoüberwachung gelten.

Rechtlicher Rahmen: DSGVO, BDSG und Persönlichkeitsrecht

Private Videoüberwachung unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sobald öffentliche oder fremde private Bereiche erfasst werden. Die oft angenommene “Haushaltsausnahme” (Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO) gilt nur für rein persönliche und familiäre Tätigkeiten innerhalb des eigenen Hauses und ist für externe Kameras meist nicht anwendbar. Entscheidend ist auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG), das die Privatsphäre schützt.

Der “Überwachungsdruck”

Es reicht bereits die technische Möglichkeit der Überwachung fremder Bereiche (Nachbargrundstück, öffentlicher Raum), um einen unzulässigen Überwachungsdruck zu erzeugen. Selbst wenn eine Schwenkkamera aktuell nur das eigene Grundstück filmt, ist sie unzulässig, wenn sie mit ihrer Funktion theoretisch den Nachbarn oder den öffentlichen Raum erfassen könnte. Die bloße Angst, jederzeit beobachtet werden zu können, verletzt das Persönlichkeitsrecht.

Was ist erlaubt, was nicht?

  • Erlaubt: Ausschließlich das eigene Grundstück überwachen, ohne fremde Bereiche zu erfassen.
  • Verboten:
    • Überwachung öffentlicher Wege (Bürgersteige, Straßen).
    • Überwachung von Nachbargrundstücken (Garten, Terrasse, Fenster).
    • Kameras mit Schwenkfunktion, die technisch in der Lage wären, fremde Bereiche zu erfassen (wegen des Überwachungsdrucks).

Konsequenzen bei Verstößen

Betroffene können Unterlassung, Beseitigung der Kamera und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen. Zudem können Beschwerden bei der Datenschutzaufsichtsbehörde zu Bußgeldern für den Kamera-Betreiber führen.

Praktische Tipps für Kamera-Besitzer

Um rechtssicher zu sein:

  1. Fokus auf das Eigene: Kamera ausschließlich auf das eigene Grundstück ausrichten.
  2. Feste Kameras: Bevorzugen Sie Kameras ohne Schwenk- oder Zoomfunktion.
  3. Privatsphären-Zonen: Nutzen Sie bei smarten Kameras Maskierungsfunktionen, um fremde Bereiche dauerhaft unkenntlich zu machen.
  4. Transparenz: Bei zulässiger Überwachung informieren Sie durch Hinweisschilder.
  5. Regelmäßige Kontrolle: Überprüfen Sie die Ausrichtung Ihrer Kameras.

Fazit: Datenschutz schafft Nachbarschaftsfrieden

Der Wunsch nach Sicherheit muss sich dem Recht auf Privatsphäre unterordnen. Moderne Kameras mit Schwenkfunktion sind oft problematisch, da bereits die Möglichkeit der Überwachung einen unzulässigen Druck auf Nachbarn und Passanten ausübt. Eine datenschutzkonforme Installation beugt nicht nur rechtlichen Konflikten vor, sondern fördert auch ein gutes Miteinander in der Nachbarschaft. Achten Sie auf Datenschutz und Nachbarschaftsrecht, um Ärger zu vermeiden.

Tags :
Datenschutz, Technikecke

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