Safe Harbor ungültig – Datenschutzprobleme hinsichtlich Mailchimp, Facebook, Google und Co. (EuGH Urteil, C-362/14)

Safe Harbor außer Kraft - Abmahngefahr

Safe Harbor außer Kraft - Abmahngefahr Heute am 06.10.2015 wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) das Urteil in der Rechtssache C-362/14 im Fall Maximilian Schrems / Data Protection Commissioner gefällt. Mit diesem Urteil erklärt der EuGH das Safe Harbor Abkommen zwischen Deutschland und den USA für unwirksam. Für Sie als Unternehmer bedeutet dies, dass bei der Verwendung von Plugins und Skripten, welche Daten in die USA übermitteln (wie zum Beispiel Facebook, Google, Mailchimp, Twitter, etc. ), Abmahnungen und sogar Bußgelder durch die deutschen Datenschutzbehörden drohen. Dies lässt sich damit erklären, dass bei einer Nichtigkeit von Safe Harbor die Übermittlung gegen europäisches (und somit auch deutsches) Datenschutzrecht verstößt. Weitere Informationen, finden Sie im aktuellen Blogbeitrag unseres Kooperationspartners der IT-Recht Kanzlei DURY, welcher sich ausführlicher mit dem Urteil befasst. Bildnachweis: Internet Law – © Vege – fotolia.com

 

Tags :
Google, Social-Media, Technikecke

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