Darf die Polizei die Handyentsperrung per Fingerabdruck erzwingen?

Smartphone wird per Fingerabdruck entsperrt

Polizei darf Fingerabdruck erzwingen, um Smartphone zu entsperren – Beschluss des Oberlandesgerichts Bremen


Das Oberlandesgericht Bremen hat entschieden, dass Strafverfolgungsbehörden Fingerabdrücke gegen den Willen einer Person nutzen dürfen, um ein Smartphone zu entsperren. Dieses Urteil sorgt für Diskussionen über die Grenzen von Datenschutz und Strafverfolgung. Hier erfahren Sie die Hintergründe, die rechtliche Begründung und mögliche Konsequenzen.

Worum geht es?

Im gegenwärtigen Fall hatte die Polizei ein Smartphone im Rahmen einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt, das einem Beschuldigten gehörte. Der Verdächtige weigerte sich, das Gerät freiwillig zu entsperren. Um dennoch Zugriff auf die Daten zu erhalten, nutzten die Beamten die biometrische Sperrfunktion des Smartphones. Dafür legte er gegen den Willen des Verdächtigen den Finger auf das Smartphone und entsperrte damit das Handy. Der Beschuldigte legte gegen dieses Vorgehen rechtliche Schritte ein und berief sich auf den Schutz seiner Persönlichkeitsrechte und seines Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung.

Was hat das Gericht entschieden?

Das Oberlandesgericht Bremen hat in seinem Beschluss vom 08.01.2025 – 1 ORs 26/24 entschieden, dass die Polizei berechtigt war, den Fingerabdruck des Beschuldigten gegen dessen Willen zu nutzen, um das Smartphone zu entsperren. Die Entscheidung basiert auf § 81b Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO), nach der eine “zwangsweise Aufnahme von Lichtbildern und Fingerabdrücken” erlaubt ist,, wenn sie für Zwecke der Strafverfolgung erforderlich und verhältnismäßig sind.

Das Gericht hob hervor, dass das Interesse der Allgemeinheit an der Aufklärung von Straftaten in diesem Fall schwerer wiegt als das Recht des Einzelnen auf den Schutz seiner biometrischen Daten. Der Zugriff auf das Smartphone sei ein notwendiger Schritt gewesen, um Beweismittel zu sichern. Darüber hinaus betonte das Gericht, dass es sich um eine verhältnismäßige Maßnahme gehandelt habe, da die Entnahme eines Fingerabdrucks im Vergleich zu anderen Maßnahmen einen geringeren Eingriff in die körperliche Integrität darstelle.

Fazit

Das Urteil des Oberlandesgerichts Bremen verdeutlicht die rechtlichen Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden, wenn es um den Zugriff auf biometrisch geschützte Daten geht. Es zeigt jedoch auch, dass der Einsatz solcher Maßnahmen an strenge Voraussetzungen gebunden ist. Für Nutzer von Smartphones bedeutet dies, dass biometrische Entsperrmethoden wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennung unter Umständen dazu führen können, dass Behörden leichter Zugriff auf geschützte Daten erhalten.

Rechtsexperten empfehlen daher, auf alternative Sicherheitsmethoden wie PIN- oder Passwortsperren zurückzugreifen, um die eigenen Daten besser vor ungewolltem Zugriff zu schützen. Das Urteil regt zugleich eine gesellschaftliche Diskussion an: Wo liegt die Grenze zwischen effektiver Strafverfolgung und dem Schutz der Privatsphäre?

Tags :
Datenschutz, Rechtsgebiete, Sonstiges, Technikecke

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