Markenrechtlicher Schutz von Alltagsbegriffen: Risiken für Online-Händler

Markenrecht Online-Shopping Schutz Logo Einkaufswagen Gericht

Alltagsbegriffe wie “Frisbee“ und „Flip-Flop“ sind in der Umgangssprache weit verbreitet. Doch ihre Verwendung im geschäftlichen Kontext kann markenrechtliche Konsequenzen haben. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Hintergründe und die Entscheidungen der Gerichte zu diesen Begriffen.

 

Worum ging es?

Im Onlinehandel und in der Werbung werden häufig Begriffe verwendet, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch etabliert haben. Dabei wird oft übersehen, dass diese Begriffe markenrechtlich geschützt sein können. Die Bezeichnungen „Rollerblade“ und „Flip-Flop“ dienen als Beispiele für Marken, die entweder ihren Schutz verloren haben oder bei denen die Gefahr besteht, dass sie zu Gattungsbegriffen werden.

Fall „Flip-Flop“:

Die Wortmarke „Flip-Flop“ war seit 1997 für Schuhwaren eingetragen. Im Laufe der Zeit entwickelte sich der Begriff jedoch zu einer gebräuchlichen Bezeichnung für Zehentrennersandalen. Das Oberlandesgericht Zweibrücken stellte mit Beschluss vom 25.3.2022 – Az. 4 U 63/21 fest, dass die Marke ihre Unterscheidungskraft verloren hatte und daher gemäß § 49 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG gelöscht werden müsse. Die Entscheidung basierte auf Verkehrsbefragungen, die zeigten, dass sowohl Verbraucher als auch Händler „Flip-Flop“ als generische Bezeichnung für eine bestimmte Art von Sandalen verstehen .

Fall “Frisbee”

Anders sieht es z.B. bei dem Begriff “Frisbee” aus. Dieser ist keine Gattungsbezeichnung für Wurfscheiben aus dem Sport- und Freizeitbereich, sondern eine immer noch unter Registernummer 826457 in der Schreibweise “FRISBEE” geschützte Wortmarke.. Der Markenschutz für “FRISBEE” umfasst Spielwaren, Turn- und Sportgeräte.

Fazit

Die Fälle „Flip-Flop“ und “Frisbee“ verdeutlichen die Bedeutung der Unterscheidungskraft einer Marke im Markenrecht. Während „Flip-Flop“ aufgrund fehlender Verteidigungsmaßnahmen des Markeninhabers seinen Schutz verlor, bleibt „Frisbee“ geschützt, solange der Inhaber aktiv gegen eine Verwässerung der Marke vorgeht. Unternehmen sollten daher sorgfältig prüfen, ob die von ihnen verwendeten Begriffe markenrechtlich geschützt sind, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Gerne hilft unser Partner DURY LEGAL Rechtsanwälte bei der rechtlichen Überprüfung – auch im Marken- und Patentrecht.

Tags :
E-Commerce, Marketing & Werbung, Rechtsgebiete, Urteile & Gesetze

Autor:

Teilen

Grafik Textdokument mit einem Haken für geprüft

Abmahnsicher online

Rechtstexte leicht gemacht mit Update-Service, Haftungsübernahme u.v.m.

Grafik Barrierefreiheit im Web

Barrierefrei online

Mit wenigen Klicks ist der Webauftritt auf Barrierefreiheit geprüft. Ein Siegel schafft Vertrauen.

Grafik Siegel und Haken für korrekt

Cybersischerheit ohne Chaos

Das Onlinebusiness ohne Aufwand auf Sicherheitslücken prüfen und Einfallstore schließen.

Grafik eines Cookies symbolisch für Produkt Cookiebanner

Cookieeinwilligungen leicht gemacht

Gesetze ändern sich – dieses Consent-Tool passt sich an.