Am 09.09.2021 hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass ein digitaler Rechtsdokumentengenerator auch von Unternehmen betrieben werden darf, wenn dieses nicht Mitglied einer Anwaltskammer ist und dass kein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz vorliegt, wenn anhand eines Frage-Antwort-Systems und einer Sammlung abgespeicherter Textbausteine Vertragsdokumente erzeugt werden.
Mehr dazu finden Sie bei unseren Kollegen: Legal Tech Vertragsgeneratoren verstoßen nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz – BGH Urteil vom 09.09.2021, I ZR 113/20 | In eigener Sache / News aus der DURY GRUPPE | BLOG.