Zu den wichtigen Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) gehört das Prinzip der Datenminimierung: Informationen dürfen nur in dem Maß und so lange wie notwendig erfasst und verarbeitet werden. Das vollständige Geburtsdatum von Bestellern müssen Online-Händler in der Regel nicht kennen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen mit Beschluss vom 23.01.2024 (Az. 14 LA 1/24) entschieden.
Urheberrechtsreform – Wichtige Informationen für Webseitenbetreiber