Fototapeten und Urheberrecht: Ein umstrittenes Urteil aus Köln

ototapete mit einem nebligen Waldweg bei Sonnenaufgang, an der Wand eines modernen Wohnzimmers mit Sessel und Beistelltisch.

Der digitale Alltag macht es leicht, Bilder zu finden und zu nutzen. Doch Vorsicht ist geboten, denn hinter jedem Foto können Urheberrechte stecken. Ein aktueller Fall vor dem Amtsgericht München zeigt eindrücklich, welche Fallstricke hier lauern können: Eine Fototapete, die das Werk eines Fotografen ohne dessen Lizenz abbildete, führte zu einer Klage wegen Urheberrechtsverletzung. Dieser Vorfall verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Herkunft und Nutzungslizenzen von Bildern, insbesondere im E-Commerce und bei der Gestaltung von Produkten, genau zu prüfen.

Der Fall: Unerlaubte Nutzung einer Fotografie als Tapetenmotiv

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht ein Landschaftsfotograf, dessen Bild eines Küstenabschnitts unerlaubt als Motiv für eine Fototapete verwendet wurde. Der Fotograf entdeckte sein Werk zufällig im Online-Handel und sah sich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten. 

Der Kern des Problems liegt in der fehlenden Lizenzierung. Ein Bild ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk und seine Nutzung erfordert in der Regel die Zustimmung des Urhebers oder des Rechteinhabers. Diese Zustimmung wird meist über eine Lizenz erteilt, die genau festlegt, wie und wofür das Bild genutzt werden darf (z.B. nur für redaktionelle Zwecke, nur online, nur in bestimmten Größen, für kommerzielle Produkte etc.). Im vorliegenden Fall wurde das Bild des Fotografen offenbar ohne jede Lizenzvereinbarung in ein kommerzielles Produkt – die Fototapete – integriert und vertrieben.

Rechtliche Grundlagen und Konsequenzen

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dazu gehören auch Lichtbildwerke und Lichtbilder. Als Urheber hat der Fotograf das alleinige Recht, sein Werk zu verwerten. Dazu gehören insbesondere das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) und das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG). Wer diese Rechte ohne Erlaubnis verletzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung.

Die Folgen einer solchen Verletzung können erheblich sein:

  1. Unterlassungsanspruch: Der Urheber kann verlangen, dass die rechtswidrige Nutzung sofort eingestellt wird. Im Fall der Fototapete würde das bedeuten, dass der Vertrieb und die Herstellung sofort gestoppt werden müssen.
  2. Schadensersatzanspruch: Der Urheber hat Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens. Dieser Schaden kann auf verschiedene Weisen berechnet werden:
    • Fiktive Lizenzgebühr: Am häufigsten wird die sogenannte fiktive Lizenzgebühr angesetzt. Hier wird ermittelt, welche Lizenzgebühren der Urheber bei einer ordnungsgemäßen Lizenzierung für die Nutzung des Bildes verlangt hätte. Dabei spielen Faktoren wie Art der Nutzung, Dauer, Verbreitungsgebiet und Bekanntheit des Urhebers eine Rolle. Oft wird dabei auf die MfM-Empfehlungen (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) zurückgegriffen.
    • Entgangener Gewinn: Seltener, aber bei direkter Konkurrenz möglich, kann der Urheber seinen tatsächlich entgangenen Gewinn geltend machen.
    • Herausgabe des Verletzergewinns: Der Urheber kann auch verlangen, dass der Verletzer den Gewinn herausgibt, den er durch die rechtswidrige Nutzung erzielt hat.
  3. Anspruch auf Vernichtung/Rückruf: Im Falle von Produkten, die das urheberrechtlich geschützte Werk enthalten, kann der Urheber sogar die Vernichtung der rechtswidrig hergestellten Gegenstände oder deren Rückruf vom Markt verlangen.
  4. Abmahnkosten: Der Verletzer muss in der Regel auch die Kosten der Abmahnung tragen, also die Anwaltskosten des Urhebers für die außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche.

Im konkreten Fall der Fototapete könnte der Fotograf neben Unterlassung und Ersatz der Anwaltskosten eine erhebliche Summe als Schadensersatz fordern, die sich aus der fiktiven Lizenzgebühr für die kommerzielle Nutzung seines Werkes ergeben würde.

Praktische Implikationen für E-Commerce und Unternehmen

Dieser Fall ist eine Mahnung an alle, die im E-Commerce tätig sind oder Produkte herstellen und vertreiben, die Bilder enthalten:

  • Lückenlose Dokumentation: Jedes Bild, das Sie online oder auf Produkten verwenden, muss lizenziert sein. Führen Sie eine lückenlose Dokumentation über den Erwerb von Lizenzen, die genauen Lizenzbedingungen und die Quelle der Bilder. Speichern Sie Lizenzverträge, Rechnungen und Nutzungsnachweise sorgfältig ab.
  • Quellenprüfung: Kaufen Sie Bilder nur bei seriösen Anbietern (Stockfoto-Agenturen) oder direkt beim Urheber. Kostenlose Bilder aus dem Internet, selbst wenn sie als “frei” deklariert sind, können oft Fallen sein, bei denen die tatsächlichen Rechte unklar sind oder nur für bestimmte, nicht-kommerzielle Zwecke gelten.
  • Eigenerstellung oder Auftrag: Die sicherste Variante ist die Anfertigung eigener Fotos oder die Beauftragung eines Fotografen, wobei die Nutzungsrechte vertraglich genau geregelt werden.
  • Mitarbeiter schulen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter, die Inhalte erstellen oder Produkte gestalten, für das Thema Urheberrecht sensibilisiert sind und die internen Richtlinien zur Bildnutzung kennen und einhalten.
  • Regelmäßige Überprüfung: Überprüfen Sie Ihre Produktportfolios und Online-Auftritte regelmäßig auf die korrekte Lizenzierung aller verwendeten Bilder. Dies ist besonders wichtig bei sich ändernden Lizenzbedingungen oder auslaufenden Lizenzen.
  • Datenschutz und Impressum: Auch wenn nicht direkt mit Bildrechten verbunden, sind ein korrektes Impressum und eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung unerlässlich für jeden, der online tätig ist, um rechtliche Fallstricke im E-Commerce zu vermeiden.

Fazit

Der Fall der Fototapete ist ein klassisches Beispiel dafür, wie schnell und unwissentlich Urheberrechte verletzt werden können, insbesondere wenn Unternehmen nicht sorgfältig mit Bildmaterial umgehen. Die Nutzung fremder Werke ohne die erforderliche Lizenz ist kein Kavaliersdelikt, sondern kann zu teuren Abmahnungen und Schadensersatzforderungen führen. Für Online-Händler und Produktentwickler ist es unerlässlich, eine strenge Policy zur Bildnutzung zu etablieren und die Einhaltung genau zu überwachen. Nur so lassen sich rechtliche Risiken minimieren und der Schutz des geistigen Eigentums – des eigenen wie des fremden – gewährleisten. Wer hier spart oder nachlässig ist, riskiert nicht nur Geldstrafen, sondern auch den Ruf seines Unternehmens.

Tags :
Marketing & Werbung, Rechtsgebiete, Sonstiges

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