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Facebook Custom Audience datenschutzwidrig

Facebook Custom Audience datenschutzwidrig Facebook Custom Audience datenschutzwidrig
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 04.09.2019

Mit dem Marketing-Tool Facebook Custom Audience können Unternehmen Kunden, die über einen Facebook Account verfügen dort gezielt bewerben. Dabei wird durch die Einbindung des Tools die Aktivität der einzelnen Seitenbesucher getrackt. Die Werbeanzeigen werden auf Basis der von Custom Audience gesammelten Informationen angepasst, erstellt und dem Seitenbesucher angezeigt. Jedoch werden bei Verwendung des Tools personenbezogene Daten an Facebook übermittelt, wie Haufe berichtete.

Ausdrückliche Einwilligung

Wer Facebook Custom Audience verwendet, muss von seinen Seitenbesuchern eine ausdrückliche Einwilligung einholen. Ohne diese Einwilligung ist ein Verwenden von Facebook Custom Audience rechtlich nicht möglich, wie auch das bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) entschied. Dieser Entscheidung folgte auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss v. 26.09.2018, Az. 5 C S 18.1157).  Begründet wurde die Entscheidung damit, dass eine Übermittlung von Kundendaten mit Personenbezug an Dritte stattfindet.

Listenverfahren

Bei dem Listenverfahren übermittelt das Unternehmen eine Liste mit E-Mail-Adressen, Telefonnummern und weitern Daten an Facebook. Diese Liste wird dann von Facebook mit den eigenen Nutzerdaten abgeglichen. Dabei werden die Daten verschlüsselt per Hash-Wert übertragen.

Tracking-Verfahren

Beim Tracking-Verfahren werden bestimmte Pixel auf den einzelnen Webseiten platziert. Anhand dieser  Pixel kann Facebook die Nutzer identifizieren und das Online-Verhalten tracken.

Vorschrift für Einwilligung

Für eine wirksame Einwilligung in das Listenverfahren, muss dem Nutzer eine Checkbox angezeigt werden, in der er per Klick der Datenübertragung zustimmt. Eine einfache Klausel in der Datenschutzerklärung, die auf die Verwendung von Facebook Custom Audience hinweist genügt nicht.

Für eine wirksame Einwilligung in das Tracking-Verfahren genügt hingegen ein Hinweis auf Verwendung dieses Verfahrens in der Datenschutzerklärung und eine Möglichkeit durch Opt Out das Tracking zu beenden.

Fazit

Da gerade Facebook zielgruppenorientierte Werbung anbietet, wofür personenbezogene Daten notwendig sind, müssen Nutzer darüber informiert werden, an wen ihre Daten übermittelt werden. Gesonderte Beschlüsse und Urteile zu Facebook-Tools halten wir daher für Sinnvoll.

Facebook Custom Audience Datenschutzwidrig


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