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Ab 2021: EU Reform des Energielabel und der Energieeffizienzklassen

Ab 2021: EU Reform des Energielabel und der Energieeffizienzklassen Ab 2021: EU Reform des Energielabel und der Energieeffizienzklassen
Autor: Benjamin Schmidt

Veröffentlicht: 13.05.2020

Mit der Einführung des Energielabel im Jahre 1995 war es das Ziel der Europäischen Union, Verbrauchern eine einfache, visuelle Aufschlüsselung der Energieeffizienz eines Elektrogeräts zu präsentieren und den Verbraucher bei seiner Kaufentscheidung entsprechend zu informieren. Gleichzeitig sollte diese Maßnahme den Wettbewerb unter den Geräteherstellern ankurbeln, sodass diese stetig die Energieeffizienz ihrer Geräte verbessern und somit auch in einer ökologischen Hinsicht für den Kauf ihrer Produkte werben können.

Dies Ziel hat das Label auch erreicht, wenn auch schneller und besser als gedacht. Im Zuge des technologischen Fortschritts und des damit einhergehenden effizienteren Stromverbrauchs der Elektrogeräte, war im Jahr 2010 eine erste Reform der Energielabels notwendig. In dieser wurden dann die heute verbreiteten Energielabel A+, A++ und A+++ ein.

Auch wenn zwischenzeitlich das Energielabel für Staubsauger als unzulässig eingestuft worden ist (wir berichteten) spielt Energielabel immer noch eine wichtige Rolle im Hinblick auf die Kaufentscheidung.

Warum muss das Energielabel angepasst werden?

Dieses Label erweckt oft den Eindruck, dass Elektrogeräte der Effizienzklassen A bis C noch verbrauchsfreundlich seien, dies ist jedoch im Vergleich zu den Klassen A++ und A+++ definitiv nicht der Fall. Das Label ist aufgrund der verwirrenden Konstellation bei A – A +++ nicht aussagekräftig genug. Deshalb reformiert die EU das Energielabel ab dem kommenden Jahr, um dem Verbraucher eine einfachere, strukturiertere Aufschlüsselung des Energiebedarfs und der Energieeffizienz zu ermöglichen.

Was ändert sich?

Das neue Label kennt keine A-Plusklassen mehr und ersetzt diese durch eine Kategorisierung der Effizienzklassen von den Buchstaben A (beste) bis G (schlechteste). Die Ampelskala von rot bis grün soll dabei erhalten bleiben, um dem Verbraucher auch in Zukunft unter visuellem Aspekt einen klaren Unterschied zwischen den Effizienzklassen aufzuzeigen. Wie das alte Label soll auch das neue Aufschluss über Informationen und Produkteigenschaften eines Gerätes geben, beispielsweise der Wasserverbrauch pro Spülzyklus, die Lautstärke des Geräts bei einem Waschgang und das Fassungsvermögen bei einer Waschmaschine oder die Bildschirmdiagonale und der Stromverbrauch in kWh bei einem Fernseher. Eine Neuerung beim Energielabel vom März 2021 ist die Einführung eines QR-Codes, über den man weitere Produktdetails aus der europäischen Produktdatenbank „EPREL“ erhält.

Für welche Geräte gilt das neue Energielabel?

Das Energielabel wird verpflichtend für folgende Geräte eingeführt:

  • Geschirrspüler
  • Waschmaschinen
  • Wäschetrockner
  • Kühlschränke und Weinkühlschränke
  • Lampen
  • Elektronische Displays, darunter Fernseher und Digital Signage Displays (z.B. Bildschirme in Einkaufspassagen)
  • kommerzielle Kühlschränke (zum Beispiel in Supermärkten)

Für alle weiteren Gerätetypen -für die eine Kennzeichnungspflicht besteht- will die EU-Kommission die Effizienzlabels bis spätestens 2030 erneuern.

Ab wann gilt die neue Regelung?

Die neuen Energieeffizienzklassen gelten ab dem 01.03.2021. Je nach Produktart wird das Etikett jedoch erst ab einem späteren Zeitpunkt verpflichtend.

Ab dem 01.03.2021 müssen kommerzielle Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion entsprechend etikettiert werden. Ab dem 01.09.2021 dann die Lichtquellen und ab dem 01.11.2021 dann auch Haushaltsgeschirrspüler, Haushaltskühlgeräte, Haushaltswaschmaschinen und Trockner sowie elektronische Displays.

Unabhängig davon gilt die verpflichtende Umstellung der Skalen und Effizienzklassen bereits ab dem 01.03.2021. Das heißt die jeweiligen Geräte müssen in Fällen von Werbung ab diesem Datum entsprechend gekennzeichnet werden.

Welche Pflichten für Händler und Lieferanten resultieren hieraus?

Grundsätzlich gibt es keine Übergangsregelung. Das heißt alle Produkte die ab dem Startzeitpunkt in den Verkehr gebracht werden müssen entsprechend etikettiert werden.

Befinden sich Produkte bereits im Umlauf, regelt Art. 11 Abs. 13 der „Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU“ folgendes

  • Lieferanten sind verpflichtet, den Händlern vier Monate vor dem jeweiligen Startdatum die Etiketten zur Verfügung zu stellen.
  • Händler müssen dann innerhalb von 14 Tagen nach Startdatum des jeweiligen Produkts die Labels austauschen. Der Austausch hat physisch als auch online zu erfolgen (beispielsweise auch auf Webseiten).

Fazit

Sofern Sie Geräte vertreiben, die eine Energiekennzeichnung benötigen, sich darauf einstellen die entsprechenden Label sowohl am Produkt selbst als auch im Onlineshop auf die neue Ausgestaltung anzupassen. Bitte beachten Sie insbesondere dass die neue Energieeffizienzskala für alle oben genannten Geräte bereits ab dem 1.3.2021 gilt. Hier gilt es so rechtzeitig vorbereitet zu sein, dass die Umstellung ohne größere Probleme stattfinden kann.

EU-Reform des Energielabel

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