Einstellung der OS-Plattform – Was gibt es zu beachten!

Änderungen beim OS Link - Was gibt es zu beachten

Die OS-Plattform, die seit 2016 zur außergerichtlichen Streitbeilegung im Online-Handel genutzt werden konnte, wird zum 20.07.2025 ersatzlos abgeschaltet. Viele Händler fragen sich nun, welche Änderungen dies mit sich bringt und welche Maßnahmen erforderlich sind. Im Folgenden geben wir Ihnen einen klaren Überblick über die aktuelle Situation und die Konsequenzen.

 

Worum geht es?

Die OS-Plattform wurde von der Europäischen Kommission eingerichtet, um Verbrauchern und Unternehmern eine einfache Möglichkeit zur Streitbeilegung bei Online-Geschäften zu bieten. Sie war ein zentraler Bestandteil der EU-Verordnung zur Online-Streitbeilegung (ODR-Verordnung). Unternehmer waren verpflichtet, zu dieser Plattform einen Link in ihr Impressum und ihre AGB aufzunehmen.

Da die Plattform von Verbrauchern und Unternehmen kaum genutzt wurde und die erhofften Vorteile für die Streitbeilegung weitgehend ausgeblieben sind, hat sich die EU Kommission dazu entschlossen, die Verordnung abzuschaffen. Damit einher geht die Abschaltung der Plattform.

Wann wird die Plattform abgeschafft?

Das Einreichen von Beschwerden über die Plattform wird zum 20.03.2025 eingestellt. Ab diesem Datum können keine weiteren Beschwerden mehr eingereicht werden. 

Die Plattform selbst wird ab dem 20.07.2025 vollständig gelöscht, einschließlich aller „personenbezogener Daten im Zusammenhang mit Fällen“

Die (auch den Informationspflichten) zu Grunde liegende Verordnung erlischt ebenfalls mit Wirkung zum 20.07.2025.

Was bedeutet das für Seitenbetreiber?

Die Abschaltung der OS-Plattform bringt folgende Änderungen und Pflichten mit sich:

  1. Anpassung der Rechtstexte: Entfernen Sie am Stichtag 20.07.2025 alle Hinweise und Links auf die OS-Plattform aus Ihrem Impressum, Ihren AGB und anderen relevanten Dokumenten.
  2. Rechtssicherheit gewährleisten: Stellen Sie sicher, dass Ihre Website auch nach dem Wegfall der OS-Plattform rechtlich einwandfrei bleibt. Insbesondere sind die Hinweise nach dem VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) weiterhin verpflichtend.

 

Hinweis für Website-Check Kunden:

Als Kunde der Webiste-Check GmbH müssen Sie nichts tun.
Wir passen zum Stichtag automatisch die Rechtstexte an und schicken Ihnen (soweit notwendig)
eine neue Version zu oder spielen diese über unser Snippet automatisch ein.

 

Bildquelle: Bild 9139222 von codimasters auf pixabay

Tags :
Datenschutz, E-Commerce, Rechtsgebiete, Sonstiges, Urteile & Gesetze

Autor:

Teilen

Website-Check Newsletter abonnieren

Webauftritt mit automatisierten Rechtstexten schützen!

Fehler in der Datenschutzerklärung, im Impressum oder anderen rechtlichen Texten können teure Abmahnungen nach sich ziehen. Besonders riskant ist es, wenn gesetzliche Änderungen übersehen werden und Ihre Rechtstexte veraltet sind.

  • Individuelle und abmahnsichere Rechtstexte
  • Kostenloser Update-Service
  • Selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Riesige anwaltlich geführte Webdienste & Cookiedatenbank
  • und vieles mehr