DSGVO-Verstoß von Amazon – 746 Millionen Euro Strafe

Dem Online-Versandhändler drohen 746 Millionen Euro Datenschutz-Strafe. Es gab bis jetzt noch nie eine solch hohe Strafsumme, die jemals von einer europäischen Datenschutzbehörde aufgrund eines Verstoßes gegen die DSGVO verhängt wurde, wie die Strafe, die dem Großkonzern Amazon jetzt droht. Die Summe, von der gesprochen wird, liegt im hohen dreistelligen Millionen Bereich: die Rede ist von 746 Millionen Euro. Und diese Summe ist bei solchen DSGVO-Verstößen noch gar nicht das Maximum. Man redet sogar von einer Milliardenstrafe.

 

Verarbeitung persönlicher Daten soll gegen DSGVO verstoßen

Am 16.Juli wurde die Rekordstrafe von 746 Millionen Euro gegen den Konzern verhängt.  Zum Vergleich: die bislang höchste Strafe betrug 50 Millionen Euro und erfolgte gegen Google. Grund für die Strafe gegen Amazon sind Datenschutzverstöße gegen die DSGVO. Die Luxemburger Nationale Kommission für den Datenschutz (kurz CNPD) stellte fest, dass die Verarbeitung persönlicher Daten von Amazon-Kunden der DSGVO widersprechen. Zwar ist die Entscheidung des CNPD noch nicht öffentlich zugänglich. Jedoch geht dies aus einem ausführlichen Quartalsbericht über das abgeschlossene zweite Quartal 2021 von Amazon selbst hervor. 

 

Klage gegen Amazon bereits 2018 erfolgt

Der Verstoß gegen die DSGVO wurde schon früher festgestellt, die Verhängung des Bußgelds hat seine Verankerungen somit nicht erst seit gestern. Der heutigen Entscheidung geht eine Sammelklage der französischen Bürgerrechtsorganisation „La Quadrature du Net“ gegen die US-Konzerne Amazon, Google, Apple, Microsoft und Facebook vor. Dabei sollen mehr als 10.000 Kunden geklagt haben, die Kritik an dem Umgang Amazons mit persönlichen Daten übten. Warum hatte diese Klage 2018 jedoch keinen Erfolg? War die Klage weder zulässig noch begründet? Die Antwort ist eigentlich ganz einfach: Anscheinend wurde die Klage erst in diesem Jahr bearbeitet. Laut Bürgerrechtlern erhielten diese nicht einmal eine Eingangsbestätigung. Somit basiert die aktuelle Klage auf den bereits 2018 eingereichten Beschwerden.

 

Laut Amazon Vorwürfe unberechtigt 

Was sagt Amazon zu den schwerwiegenden Vorwürfen? Der Großkonzern weist jegliche Vorwürfe von sich. Amazon äußerte sich laut eigener Pressemitteilung der französischen Bürgerrechtsorganisation „La Quadrature du Net“ gegen den DSGVO-Verstoß mit folgendem Statement: “There has been no data breach, and no customer data has been exposed to any third party”. Laut Amazon gab es aus ihrer Sicht demnach weder einen Regelverstoß, noch wurden Daten an Dritte weitergegeben. „Wir halten die Entscheidung der CNPD für unbegründet und beabsichtigen, uns in dieser Angelegenheit energisch zu verteidigen“, so Amazon.

 

Bußgeld im Milliardenbereich sogar möglich 

Die Regeln der DSGVO sind streng, die Verstöße sogar noch strenger. Handelt es sich um einen Verstoß im Sinne eines besonders schweren Falls, können Datenschutzbehörden bis zu vier Prozent des weltweiten Umsatzes als Strafmaßnahmen verhängen. Angewandt auf Amazon bedeutet dies, dass ein Bußgeld sogar im Milliardenbereich möglich sei. Der Umsatz von Amazon betrug im Jahre 2020 386,1 Milliarden US-Dollar. Das heißt, dass Amazon alleine für das vergangene Jahr bis zu 15,4 Milliarden US-Dollar zahlen müsste. 

Der Kampf um die Rechtmäßigkeit dieses DSGVO-Verstoßes ist somit eröffnet, bzw. seit diesem Jahre also in vollem Gange. Nicht nur der Verstoß gegen die DSGVO steht hier im Vordergrund, auch die immense Geldsumme darf nicht außer Acht gelassen werden und sollte auch verhältnismäßig sein. Es gilt abzuwarten, ob sich Amazon mit ihrer Verteidigungsstrategie noch aus der Schlinge ziehen kann oder das Bußgeld sogar im Milliardenbereich landet. Klar ist: Dieses Verfahren stellt ein großes Ausrufezeichen für die Härte, die mit DSGVO-Verstößen für solch Milliarden-Konzerne einhergehen, dar.

Tags :
Abmahnungen & Bußgelder, Datenschutz, E-Commerce

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