DSGVO-Verstoß kostet ein Unternehmen 15.000 Euro Zwangsgeld

Das Amtsgericht Wertheim verhängte gegen ein Unternehmen mit Beschluss vom 12.12.2019 (Aktenzeichen 1 C 66/19) ein Zwangsgeld in Höhe von 15.000 Euro.Das Unternehmen kam laut dem Amtsgericht nicht seiner Pflicht nach eine Auskunft nach Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu erteilen.

Worum ging es nun im konkreten Fall genau?

Eine Nutzerin hatte gegen das Unternehmen im Vorfeld eine Auskunft über die konkret erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten nach DSGVO gerichtlich erstritten. Der Anspruch wurde ihr mit Anerkenntnisurteil vom 27.05.2019 (Aktenzeichen 1 C 66/19) zugesprochen. Laut Angaben des Unternehmens erteilte dieses in der Folge dann auch die Auskunft an die Nutzerin. Diese bestritt jedoch den Erhalt des Schriftstückes und klagte in der Folge auf Durchsetzung des Anerkenntnisurteils vom 27.05.2019.

Wie entschied das Amtsgericht Wertheim im Detail?

Das AG Wertheim entschied, dass der Zugang des Schriftstücks im vorliegenden Fall gar keine Rolle spielen würde. Vielmehr habe das Unternehmen bereits dadurch seine Auskunftspflicht verletzt, dass es nicht in präziser, transparenter und verständlicher Form erteilt worden ist. Das Unternehmen gab in dem Schriftstück als Herkunft der Daten in Klammern mit „zum Beispiel“ lediglich eine GmbH an. Laut dem Amtsgericht würde diese Angabe die Auskunft jedoch unklar und irreführend machen, da nicht zu erkennen sei, ob die Daten denn von der genannten GmbH oder vielmehr einer anderen Quelle stammten. Darüber hinaus fehle es der Auskunft aber auch an weiteren notwendigen Angaben. Die Auskunft müsse laut Gericht eine konkrete Nennung der personenbezogenen Daten enthalten. Auch der Zeitpunkt und der Inhalt der Verarbeitung der Daten fehlten in dem Schriftstück vollständig. All diese Auskünfte könne ein Nutzer gem. Art. 15 DSGVO verlangen.

Fazit

Das Amtsgericht Wertheim macht vorliegend von der Möglichkeit eines Zwangsgeldes Gebrauch, um die effektive Durchsetzung der Betroffenenrechte zu unterstützen. In Zukunft bleibt zu erwarten, dass diese Konstellationen durch die DSGVO eher zu- als abnehmen werden. Somit bleiben rechtliche Fallstricke im datenschutzrechtlichen Bereich ein großes Thema für Unternehmen. DSGVO-Verstoß kostet ein Unternehmen 15000 Euro Zwangsgeld Falls Sie eine Webseite oder einen Online-Shop betreiben und Ihren Internetauftritt effektiv, nachhaltig gegen teure Bußgelder und Abmahnungen absichern möchten, stehen wir Ihnen mit unserem Website-Check bzw. unserem Paket für einen rechtssicheren Online-Shop gerne zur Seite. Sie erhalten von uns die auf Ihre Webseite angepassten Rechtstexte (Impressum, DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular). Diese müssen Sie dann nur noch auf Ihrer Seite einpflegen. Darüber hinaus wird Ihre Seite durch einen spezialisierten Rechtsanwalt  geprüft, selbstverständlich inklusive Haftungsübernahme.
Tags :
Abmahnungen & Bußgelder, Urteile & Gesetze

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