Im Zeitalter des Online-Shoppings begegnen Verbraucher immer häufiger der Bedingung, dass sie sich für den Erhalt von Newslettern anmelden müssen, um einen Service oder Vergünstigungen nutzen zu können. Doch ist diese Praxis rechtlich erlaubt? Das Landgericht München hat mit Urteil vom 19. Januar 2024 (Az.: 37 O 4402/23) kürzlich ein wegweisendes Urteil zu dieser Frage gefällt.
Urheberrechtsreform – Wichtige Informationen für Webseitenbetreiber