DSGVO – Empfindliche Geldstrafen für EU-Unternehmen

Aktuelle DSGVO Verstäße mit Bußgeldern

Steigende Bußgelder für Datenschutzverstöße in der EU – Prävention wird für Unternehmen unverzichtbar

In der EU sind die verhängten Bußgelder für Datenschutzverstöße deutlich angestiegen und Unternehmen stehen zunehmend unter Druck, ihre Datenverarbeitungsprozesse genauer unter die Lupe zu nehmen. Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden von nationalen Aufsichtsbehörden intensiv geahndet, was zu empfindlichen Strafen für Unternehmen jeder Größe führt – und das Risiko nimmt stetig zu.

Dieser Blogbeitrag gibt Ihnen einen Überblick über aktuelle Fälle und zeigt auf, warum präventive Maßnahmen wichtiger sind als je zuvor. Mit unseren maßgeschneiderten Datenschutzpaketen können Sie Ihr Unternehmen effektiv vor hohen Bußgeldern schützen und sicherstellen, dass Ihre Datenverarbeitung rechtskonform bleibt.

Warum Datenschutzverstöße teuer werden können

Seit der Einführung der DSGVO im Jahr 2018 haben nationale Datenschutzbehörden das Recht und die Pflicht, bei Datenschutzverstößen Bußgelder zu verhängen. Diese Strafen sollen abschreckend wirken und werden nach einem detaillierten Kriterienkatalog bemessen. Zu den Faktoren zählen unter anderem die Schwere des Verstoßes, ob das Unternehmen den Verstoß vorsätzlich begangen hat und ob es kooperativ mit den Behörden zusammenarbeitet. Besonders gravierende Verstöße können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Vorjahres nach sich ziehen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Beispiele für aktuelle Datenschutz-Bußgelder

In der gesamten EU werden Verstöße unterschiedlich geahndet. Hier einige aktuelle Fälle:

    • 11.500 Euro Bußgeld aufgrund unterlassener Datenlöschung (Hamburg, Deutschland, 22.08.2024)
      Ein Unternehmen aus der Werbebranche wurde von der Hamburgischen Datenschutzbehörde zu einer Strafe von 11.500 Euro verurteilt. Der Grund: Das Unternehmen kommt der Pflicht zur Löschung personenbezogener Daten gemäß Art. 17 DSGVO nicht nach. Zusätzlich stellte die Behörde Defizite beim Schutz der gespeicherten Daten fest, was als Verstoß gegen Art. 25 DSGVO gewertet wurde.

 

    • 12.000 Euro Bußgeld wegen Einsatzes nicht notwendiger Cookies-Ablehnung durch Nutzer (Spanien, Seat, 07.11.2024)
      Die spanischen Datenschutzbehörden überprüften die Website des Automobilherstellers Seat auf die Einhaltung der Cookie-Richtlinien und stellten dabei Verstöße fest. Auch Nutzer lehnten die Verwendung nicht notwendiger Cookies ab, die Website setzte diese dennoch ein – einschließlich Cookies von Drittanbietern. Nach dem Löschen des Browser-Verlaufs wurden diese Cookies zudem ohne erneute Einwilligung wieder platziert. Ursprünglich betrug das Bußgeld 20.000 Euro, wurde jedoch nach einem Schuldeingeständnis und freiwilliger Zahlung auf 12.000 Euro reduziert.

 

    • 16.000 Euro Bußgeld wegen rechtswidriger Datenspeicherung (Deutschland, Hotel, 22.08.2024)
      Ein Bußgeld von 16.000 Euro wurde gegen ein Hotel verhängt, das Kopien von Personalausweisen speicherte, ohne dafür eine rechtliche Grundlage zu haben. Dies stellte einen Verstoß gegen Art. 6 DSGVO dar, wie der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit feststellte.

 

    • 6.000 Euro Bußgeld wegen verspäteter Meldung einer Datenschutzverletzung (Deutschland, Online-Händler, 22.08.2024)
      Ein Online-Händler wurde zu einer Strafe von 6.000 Euro verurteilt, da er eine Datenschutzverletzung nicht rechtzeitig meldete. Die Hamburgische Datenschutzbehörde ahndete diesen Verstoß gegen Art. 33 Abs. 1 DSGVO, da die Benachrichtigung der Behörde deutlich verspätet erfolgt.

 

  • 32.000 Euro Bußgeld wegen unsachgemäßer Dokumentenentsorgung (Deutschland, Logistikunternehmen, 22.08.2024)
    Ein Logistikunternehmen erhielt eine Strafe von 32.000 Euro, weil es Zustellerlisten unsachgemäß entsorgt hatte. Die Hamburgische Datenschutzbehörde wertete dies als Verstoß gegen Art. 32 Abs. 1 DSGVO, da hier keine geeigneten Maßnahmen zur Datensicherheit getroffen wurden.

Transparenz und Bußgelder in Deutschland

In Deutschland sind die Datenschutzbehörden im Gegensatz zu einigen anderen EU-Ländern nicht verpflichtet, Bußgelder öffentlich zu machen, was die Nachvollziehbarkeit erschwert. Dennoch zeigt sich, dass hierzulande ebenfalls empfindliche Bußgelder ausgesprochen werden. Diese Beispiele verdeutlichen, dass Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und Branche nicht vor Sanktionen gefeit sind.

Präventiver Datenschutz – Ihr Schutzschild gegen Bußgelder

Unsere Erfahrung im Datenschutzrecht hilft Ihnen dabei, sich vor finanziellen und rechtlichen Risiken zu schützen. Mit unseren Datenschutzpaketen sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen auf sicheren Bahnen fährt und DSGVO-konform bleibt. Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, ohne Kompromisse bei der Datensicherheit einzugehen.

Fazit: Jetzt präventiv handeln

Die stetige Zunahme an Bußgeldern zeigt: Datenschutzverstöße sind kein Kavaliersdelikt. Für Unternehmen ist es wichtig, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Bußgelder zu vermeiden. Ein professionell aufgesetztes Datenschutzkonzept schützt nicht nur vor finanziellem Einbußen, sondern stärkt das Vertrauen der Kunden und Partner.

 

Bildquelle: Justitia von canva.com

Tags :
Abmahnungen & Bußgelder, Datenschutz, Urteile & Gesetze

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