Dieser Fehler bei Werbe-E-Mails garantiert eine Abmahnung

Bild mit Briefe die von einem Laptop wegfliegen

Abmahnungen sind schon lange keine Seltenheit mehr – des Öfteren sind vor allem Betreiber von Internetseiten von Abmahnungen betroffen. Wir erklären, welche Fehler bei Werbe E-Mails mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Abmahnung führen. 

Viele Online-Händler verwenden E-Mails zur Versendung von Werbungen ihres Shops. Um eine Abmahnung zu vermeiden sollte dabei beachtet werden, dass eine Einwilligung des jeweiligen Empfängers vorliegt. Gem. Art. 4 Nr. 11 DSGVO ist eine Einwilligung “jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist”. Im Falle einer nicht vorhandenen Einwilligung liegt ein Verstoß gegen den unlauteren Wettbewerb vor. Dabei können Schadensersatzansprüche in höheren Geldsummen geltend gemacht werden sowie Abmahnungen erfolgen.

 

Spezielle Anforderungen an Online-Händler mit Textilien

Zudem sollten Online-Händler mit dem Handel von Textilien besonders vorsichtig sein, da für diese spezielle Voraussetzungen gelten. Hier muss der Händler sowohl das Textilkennzeichnungsgesetz, als auch besondere Verordnungen wie z.B die  Textilkennzeichnungsverordnung beachten. Dabei gilt es zu beachten, dass Verbraucher nach der Textilkennzeichnungsverordnung vor dem Kauf ausdrücklich über die Textilfaserzusammensetzung informiert werden müssen. Den Verkäufer der Textilien trifft dahingehend also eine Informationspflicht. Eine spezielle Voraussetzung ist zudem die genaue Verwendung der Bezeichnung aus dem Anhang der Verordnung, die von den jeweiligen Verkäufern anzuwenden ist. Auch hier hat eine Missachtung etwaiger Vorschriften die Verletzung des unlauteren Wettbewerbs oder das Eintreten einer Abmahnung zufolge. 


Unzulässige „Testsieger“-Werbung

Viele Händler werben mit der Auszeichnung ihres Produktes als “Testsieger”. Dabei ist zu beachten, dass die genaue Fundstelle der Testveröffentlichung angegeben werden muss. Diese Pflicht hat ihren Ursprung darin, dass Kunden lediglich mit der angegebenen Fundstelle nur die die Möglichkeit haben, die weiteren Informationen über den Test auch zu überprüfen. Kunden können somit Einsicht in die Gültigkeit des Testurteils erhalten und das Produkt im Vergleich zu anderen Produkten bewerten. Bei keiner Möglichkeit der Einsichtnahme der Kunden liegt auch hier erneut ein Verstoß gegen das UWG vor.

 

Um Abmahnungen und Verstöße gegen das UWG  zu vermeiden soll dahingehend auf die oben erwähnten Fälle Rücksicht genommen werden.

 

Bildquelle: Bild von ribkhan auf pixabay

Tags :
Marketing & Werbung

Autor:

Teilen

Abmahnsichere Rechtstexte

Schon ab 8,50 Euro* pro Monat – mit Update-Service & Haftungsübernahme u.v.m.

Abmahnsichere Rechtstexte

Schon ab 8,50 Euro* pro Monat profitierst du von folgenden Vorteilen:

  • Haftungsübernahme
  • Update-Service
  • Haftungsübernahme
  • Anwaltlich geführte Webdienste & Cookiedatenbank
  • und vieles mehr

Barrierefreier Cookiebanner

Nur 4,50 Euro* pro Monat – keine Sessionbegrenzung, Google-Consent-Mode V2 Ready u.v.m.

Barrierefreier Cookiebanner

Nur 4,50 Euro* pro Monat profitierst du von folgenden Vorteilen:

  • Keine Sessionbegrenzung
  • Leicht einzubinden
  • Kompatibel mit allen Systemen
  • Google-Consent-Mode V2 Ready
  • und vieles mehr

Cybersecurity-Check

Schon ab 9,80 Euro* pro Monat checken wir auf aktuelle Sicherheitslücken, Passwortleaks, inkl. umfassenden Reporting –  Risikobewertung u.v.m.

Cybersecurity-Check

Schon ab 9,80 Euro* pro Monat profitierst du von folgenden Vorteilen

  • Minimiere Risiken, bevor es teuer wird
  • KI-gestützter Cybersecurity-Check
  • Analyse des Webauftritts auf Viren- und Malware-Befall
  • Prüfung auf aktuelle Sicherheitslücken
  • Warnung vor Passwortleaks
  • Umfassendes Reporting & Risikobewertung
  • und vieles mehr
Website-Check Newsletter abonnieren