Der Schutz unserer Daten gelangt im Zeitalter der Digitalisierung an zunehmende Bedeutung. Die Anforderungen an den Datenschutz steigen und so kommt es auch immer mehr zu Verstößen von größeren Unternehmen; denn die rechtliche Zulässigkeit hat nur einen engen Rahmen. Dabei steht der Großkonzern Meta seither hinsichtlich des Datenschutzes im schlechten Bilde. Nun wurde dem Konzern ein Bußgeld von der irischen DPC (Data Protection Commission) in Höhe von 405.000.000 EUR verhängt. Grund dafür war ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. a und c DSGVO, Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 12 Abs. 1 DSGVO, Art. 24 DSGVO, Art. 25 Abs. 1 und 2 DSGVO, Art. 35 Abs. 1 DSGVO, denn die Plattform Instagram hat Kindern zwischen 13 und 17 Jahren die Möglichkeit gegeben, etwaige Geschäftskonten zu errichten. Zudem konnte man auf Kontaktdaten wie die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer des Geschäftskontos zugreifen. Die Daten der betroffenen Minderjährigen waren somit unzureichend geschützt. Bezüglich der Vorwürfe äußerte sich Meta mit bereits bekannten Aussagen: Die Veröffentlichung der Daten wurde von Meta, je nach Umstand, wegen der Erforderlichkeit einer Vertragserfüllung oder wegen eines berechtigten Interesses begründet. Diese Begründung wurde jedoch unstreitig abgelehnt, da nach den Ermittlungen der DPC keine Interessenabwägung seitens Meta durchgeführt wurde.
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