Anleitung zur Einbindung der Datenschutzerklärung bei Facebook-Fanpages

Gemäß einem aktuellen Urteil des EuGH sind Fanpage-Betreiber mitverantwortlich. Eine Folge des Urteils ist, dass Betreiber von Facebook-Seiten eine Datenschutzerklärung vorhalten sollten. In diesem Beitrag zeigen wir, wie eine solche eingebunden werden kann.

Grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten, die Facebook-Datenschutzerklärung einzubinden. Bei der ersten Variante wird einfach ein Link auf eine externe Datenschutzerklärung gesetzt. Hier kann die auf der Website bestehende „normale“ Datenschutzerklärung für die Website einfach nach unten erweitert werden. Wir haben für Website-Check einfach eine neue Seite, rein für die Facebook-Datenschutzerklärung, angelegt. Unter „Info“ klickt man einfach auf „Bearbeiten Datenrichtlinie“:

Schritt 1: Einstellungen aufrufen, um den Link zur Facebook Datenschutzerklärung einzubinden

Der Name „Datenrichtlinie“ ist nach unserer Auffassung nicht sonderlich glücklich gewählt. Es handelt sich wohl um Übersetzung des im englischsprachigen Raum gebräuchlichen Begriffs „data privacy“. Die Bezeichnung als „Datenschutz“ oder besser „Datenschutzerklärung“ wäre hier sinnvoller und auch rechtssicherer gewesen.

Den Link baut man dann einfach ein:

Kopieren Sie den Link zu Ihrer Facebook-Datenschutzerklärung hier in das Feld.

Die 2. Variante ist, den kompletten Text der Facebook-Datenschutzerklärung  noch in „Story“ zu kopieren:

Facebook-Datenschutzerklärung in „Story“ kopiert.

So sieht es aus, wenn beide Varianten erfolgreich eingebunden wurden:

Unseren Beitrag über die Entwicklung von Facebook Fanpages finden Sie unter: https://website-check.de/blog/datenschutzrecht/facebook-fanpage-abschalten-neueste-entwicklungen-bzgl-datenschutz/ 

Kontaktieren Sie uns gerne, falls Sie eine DSGVO-konforme Facebook-Datenschutzerklärung benötigen. Wir helfen Ihnen gerne dabei Ihre Social-Media Präsenzen rechtssicher zu machen.

Tags :
Datenschutz, In eigener Sache, Social-Media

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