Im März dieses Jahres legte die Organisation von Max Schrems “noyb” zahlreiche Beschwerden gegen einige deutsche Parteien ein. Grund dafür war ein rechtswidriges Vorgehen der Parteien. Wir klären auf.
Vorgehen der Parteien wohl rechtswidrig
Die Beschwerden, die von noyb eingelegt wurden, beziehen sich darauf,
dass die Parteien während der Bundestagswahl 2021 Microtargeting auf Facebook nutzten, um dadurch vermeintliche Wähler zu werben. Durch einen generierten Algorithmus wurden dem jeweiligen ausgewählten Wähler ein auf diesen zugeschnittenes, personalisiertes Wahlversprechen angezeigt. Die Rechtswidrigkeit liegt in dem vorliegenden Fall darin, dass die DSGVO einen besonderen Schutz bezüglich politischer Meinungen aufweist. Noyb ist dabei auch der Meinung, dass durch solch einen Verstoß der DSGVO die Demokratie und die Privatsphäre der Wähler durchaus gefährdet ist. Eine solche Gefahr für die Demokratie ergibt sich alleine daraus, dass die freie Meinungsbildung der jeweiligen Wähler durch ein solches politisches Microtargeting beeinflusst werden kann. Durch ein solches Microtargeting kann es den Parteien ermöglicht werden, einzelnen Adressaten etwaige geheime Versprechungen zu machen, von denen jedoch andere potentielle Wähler nichts mitbekommen. Die Beschwerden von noyb richteten sich dabei gegen die CDU, AFD, SPD, die Grünen, die Linke und die Ökologisch-Demokratische Partei.
Was ist politisches Microtargeting?
Durch das sog. Microtargeting können Werbungen gezielt an eine ausgewählte Personengruppe gerichtet werden.
So haben wohl nach Ermittlungen eines ZDF-Magazins alle im Bundestag vertretenen Parteien sog. politisches Microtargeting im Zuge der Bundestagswahl im Jahre 2021 betrieben. Nach den Ermittlungen und Recherchen des ZDF hat man anschließend nach einigen Aufdeckungen die Zuschauer des Magazins dazu motiviert, sich eine Browsererweiterung zu installieren, die es möglich machte, die Daten, die im Zuge des Microtargeting erhoben wurden, zu protokollieren. Die meisten gaben anschließend ihre Einwilligung, dass noyb ihre Daten erheben und verwerten durfte. Dies diente vor allem dem Zweck, etwaige Datenschutzverstöße ausfindig zu machen und dagegen vorgehen zu können.
Die Datenauswertung: DSGVO- Verstoß
Die Datenerhebung und die anschließende Auswertung der datenschutzrechtlichen Organisation führte im Ganzen zu dem Ergebnis, dass Nutzern von Facebook bei der Bundestagswahl 2021 gezielt politische Werbung angezeigt wurde. Zwar ist dies an sich nicht direkt verboten, der Hintergrund des gezielten politischen Microtargeting ist dabei jedoch zu begutachten. Denn die Nutzer wurden lediglich deswegen gezielt ausgewählt, da Facebook im Hintergrund die politischen Ansichten und Meinungen der Nutzer analysiert und anschließend ausgewertet hatte. Und genau darin liegt der Datenschutzverstoß der Parteien sowie auch des Konzerns Facebook: Ein Verstoß gegen Art. 9 DSGVO. Dort heißt es: Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.
Demnach sind politische Meinungen gem. Art. 9 DSGVO besonders geschützt.
„Die DSGVO schützt Daten zur politischen Einstellung von Personen besonders streng. Solche Daten sind nicht nur extrem sensible, sondern erlauben auch großflächige Manipulation von Wählern, wie Cambridge Analytica gezeigt hat.“ – Felix Mikolasch, Datenschutzjurist bei noyb (Quelle:Politisches Microtargeting auf Facebook: Ein Wahlversprechen nur für dich! (noyb.eu)).
Es gilt abzuwarten, welche Folgen die Beschwerden künftig mit sich bringen. Fest steht: die demokratischen Grundsätze sind durch ein solches politisches Microtargeting in Gefahr, das ein zeitnahes Handeln mit sich bringen muss.
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