Auf DS-GVO gestützte Abmahnungen: Digitale Aktivitäten werden eingeschränkt

Bereits früh nach der verbindlichen Geltung der Datenschutz-Grundverordnung kam es zu vielen Abmahnungen, die auf Verstöße gegen datenschutzrechtliche Regelungen gestützt wurden. Eine Umfrage des Bundesverbands Digitale Wirtschaft (BVDW) hat bereits im Juli ergeben, dass fünf Prozent der an der Befragung teilnehmenden Unternehmen bereits eine solche Abmahnung erhalten haben.

Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung in allen EU-Mitgliedsländern. Dies hat gerade auch bei den im BVDW zusammengeschlossenen Unternehmen der Digitalwirtschaft zu Verunsicherung geführt. 43 Prozent der befragten Experten aus Mitgliedsunternehmen teilten mit, ihre digitalen Aktivitäten einzuschränken. 56 Prozent rechnen mit einer negativen Umsatzentwicklung aufgrund der DS-GVO.

Der Vizepräsident des Bundesverbands Digitale Wirtschaft Thomas Duhr bemängelt, dass oft nicht klar sei, wie die Bestimmungen angewendet werden müssen. Unsicherheit lähme die gesamte Wirtschaft. Mit Blick auf die diskutierte E-Privacy-Verordnung der EU warnt Duhr von dramatischen Folgen für die globale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen.

Mittlerweile diskutiert die Politik Gesetzesentwürfe der Justizministerin Katarina Barley und des Landes Bayern, wonach die Abmahngefahren gemildert werden sollen. Welche Regelungen sich letztendlich durchsetzen – ob zum Beispiel kleine Unternehmen von kostenpflichtigen Abmahnungen ausgenommen werden – ist aber noch offen.

Link zur Meldung des BVDW, dort finden Sie auch die Ergebnisse der Befragung zum Download: https://www.bvdw.org/der-bvdw/news/detail/artikel/bvdw-umfrage-zur-dsgvo-43-prozent-der-unternehmen-schraenken-digitale-aktivitaeten-ein/

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Datenschutz, Technikecke

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