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Auch „Charity-Mails“ sind Spam

Auch „Charity-Mails“ sind Spam Auch „Charity-Mails“ sind Spam
Autor: Johnny Chocholaty LL.B.

Veröffentlicht: 03.08.2012

Newsletter gemeinnützigkeit charityAuch „Charity-Mails“ sind Spam. So entschied zumindest die 15. Zivilkammer des LG Berlin (Urteil vom 22.07.2011, Az. 15 O 138/11). Ein Hotelbetreiber hatte den Veranstalter eines gemeinnützigen Musikfestival auf Zahlung von Abmahnkosten i.H.v. 208, 65 € verklagt. Grund dafür, war eine E-Mail des Veranstalters an den Hotelbetreiber, in der angefragt wurde, ob Hotelzimmer preisgünstig für Bands des Festivals zur Verfügung gestellt würden. Als Gegenleistung würde das Hotel auf dem Musikfestival beworben.

Bildnachweis : © Thomas Jansa /Fotolia.com

Auch wenn diese E-Mail eine hauptsächlich gemeinnützigen Zweck verfolgte, ließ sich in den Augen der Richter eine gewerbliche Absicht nicht ganz ausschließen :

„Das streitbefangene Schreiben der Beklagten vom 28. Oktober 2010 war schließlich auch dazu geeignet, den Absatz derjenigen Leistungen der Beklagten zu fördern, die unmittelbarer Gegenstand ihrer Geschäftstätigkeit sind, wobei zwischen dem Engagement der Beklagten für den „guten Zweck“ und den in diesem Zusammenhang nachgefragten und angebotenen Leistungen und der Förderung der eigenen geschäftlichen Interessen auch ein objektiver Zusammenhang im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG besteht.“

Folglich läge eine geschäftliche Handlung vor, die im Weiteren auch dazu führte, dass die Voraussetzungen des § 7 I und II Nr. 3 UWG vorliegen. In der Anfrage war somit eine unzumutbare Belästigung zu sehen.

Ob andere Gerichte die Ansicht des LG Berlin teilen würden, bleibt abzuwarten.


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