Wie die „Deutsche Umwelthilfe e. V.“ (DUH) nun mitteilt, hat Amazon scheinbar gegen die Rücknahmepflicht von Elektro-Altgeräten verstoßen. Amazon-Kunden sollen ihre Geräte „einfach entsorgen“. Mit dieser Aussage verweigert Amazon den Kunden de facto die gesetzlich geregelte Rückgabe von Elektrogeräten. Sie gilt für kleinere Elektro- und Elektronikgeräte (bis zu 25cm Kantenlänge), wie beispielsweise Toaster und elektrische Rasierer. Dies hat nun zu einer Abmahnung von Amazon durch die Deutsche Umwelthilfe e. V. geführt.
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Abmahnung der Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. hat mit einer Abmahnung reagiert und eine Unterlassungserklärung von Amazon gefordert. Wenn keine Unterlassungserklärung eingehe, solle lt. Medienberichten Klage eingereicht werden. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisiert:
Amazon verweigert die Rücknahme und sachgerechte Entsorgung von Altgeräten und lässt so die Verbraucher mit dem Elektroschrott allein. Zur Ertragsmaximierung werden Umweltgesetze gebrochen, Verbraucher falsch informiert und rechtswidrig zurückgewiesen.
Hintergrund: Das neue Elektrogesetz (ElektroG) – in Kraft getreten im Oktober 2015
Mit dem Inkrafttreten der neuen Rücknahmepflicht für Elektrogeräte am 24. Juli 2016 sind stationäre Händler und Online-Anbieter verpflichtet, kostenlos Elektroaltgeräte anzunehmen und zu recyclen. Die Verpflichtung ergibt sich aus dem im Oktober 2015 in Kraft getretenen Elektrogesetz (ElektroG). Wir berichteten darüber bereits im Februar in unserem Blog darüber. Die Händler hatten nun etwas 9 Monate Zeit, um sich auf die neue Situation vorzubereiten.