Adblocker verstoßen nicht gegen das Urheberrecht.
Das Landgericht Hamburg entschied nun in einem Urteil vom 14. Januar 2022:
“Adblocker greifen nicht in unzulässiger Weise in die Darstellung von Internetseiten ein”. Somit wurde eine Klage des Axel-Springer-Verlags gegen den Kölner Adblock-Plus-Anbieter Eyeo zurückgewiesen. Dem Landgericht Hamburg zufolge stellen die Eingriffe durch Adblocker in die Webseitendarstellung durch Browser keine Verletzung des Urheberrechts dar. Dahingehend besteht noch die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen (Az.: 308 O 130/19).
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