Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat mit Entscheidung vom 27.10.2023 das norwegische Verbot von verhaltensbasierter Werbung auf Facebook und Instagram im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ausgeweitet (https://edpb.europa.eu/news/news/2023/edpb-urgent-binding-decision-processing-personal-data-behavioural-advertising-meta_en). Das Verbot betrifft alle Nutzer der Plattformen im europäischen Wirtschaftsraum.
Warum wurde der EDSA überhaupt tätig?
Die Entscheidung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) basiert auf einer Anfrage der norwegischen Datenschutzbehörde Datatilsynet. Diese hatte Meta bereits im Juli 2023 für drei Monate das Schalten von verhaltensbezogener Werbung untersagt und die Anordnung später verlängert. Ein von Meta angestrengtes Eilverfahren gegen die Verfügung wurde vor Gericht abgewiesen, weshalb Meta hier nun auf dem ordentlichen Gerichtsweg gegen die Entscheidung weiter vorgehen will.
Worum geht es in dem Verbot?
Das Verbot erstreckt sich auf alle Formen von verhaltensbasierter Werbung, die Meta bisher auf der Grundlage von Verträgen mit Nutzern und berechtigten Interessen geschaltet hat. Meta plant, künftig die Einwilligung der Mitglieder als neue Rechtsgrundlage zu verwenden. Seit November 2023 bietet das Unternehmen neben dem Modell, dass man mit seinen personenbezogenen Daten zahlen kann, auch ein kostenpflichtiges Modell an, das dann werbefrei ist.
Der EDSA hat die Änderung der Bezahlmodalitäten „zur Kenntnis genommen“ und wird diese gemeinsam mit anderen betroffenen Datenschutzbehörden prüfen.
Fazit
Durch die Entscheidung des EDSA erfolgt (mal wieder) ein Umbau von Facebook dahingehend, wie Sie personenbezogene Daten erheben und zur Werbung verarbeiten möchten. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die Umstellung von Meta in ein Bezahlmodell auf die Einstufungen der Aufsichtsbehörden auswirken wird.
Bildquelle: Bild 1894723 von stevepb auf pixabay
Beitrag teilen: