Gründerinnen und Gründer sind in der Anfangsphase mit zahlreichen neuen Aufgaben und Tätigkeiten beschäftigt.
Dass man eine Marke anmelden (lassen) sollte, hat bestimmt jeder Unternehmer auch schon mal gesagt bekommen. Viele Unternehmen werden allerdings – wenn es gut läuft – sehr schnell vom Alltagsgeschäft so in Beschlag genommen, dass das Thema Markenanmeldung immer weiter in den Hintergrund rückt und – im schlimmsten Fall – irgendwann in Vergessenheit gerät.
Dabei ist das Thema wirklich zeitkritisch und sollte auf keinen Fall auf die lange Bank geschoben werden, zumal die Kosten für eine Markenanmeldung in Deutschland überschaubar sind (unter 700 € netto) und man nach Eintragung einer Marke ein Monopolrecht erhält. Und mal ehrlich: Wo gibt es sowas wie ein Monopolrecht schon in unserer Marktwirtschaft?
Lesen Sie nachfolgend, wie Sie Ihr Unternehmen einfach durch Markenrechte absichern können:
1. Markenrecherche durchführen:
Als erstes sollten Sie überprüfen, ob Ihre gewünschte Firmenbezeichnung bereits von einem anderen Unternehmen als Marke angemeldet oder eingetragen wurde. Derartige Markenrecherchen kann man – zum Einstieg – auch selbst durchführen, z.B. beim DPMA unter https://register.dpma.de. So können Sie sich zumindest schon einmal einen ersten Eindruck verschaffen, ob schon ein identisches Zeichen als Marke angemeldet wurde. Achten Sie aber auch darauf, ob die Waren oder Dienstleistungen zumindest ähnlich sind.
Richtig Sinn macht eine Markenrecherche nur, wenn sie durch einen Anwalt / eine Anwältin durchgeführt wird, die sich mit dem Thema gut auskennt und die richtigen älteren Marken – sog. Voreintragungen – herausfiltern und bewerten kann. Teilweise macht es auch Sinn, externe Recherchedienstleister mit einzuschalten.
2. Markenanmeldung für den Firmennamen durchführen:
Wenn Ihre gewünschte Firmenbezeichnung noch nicht als Marke registriert ist und auch sonst keine Blocker bei der Markenrecherche aufgetaucht sind, können Sie eine Markenanmeldungen bei den relevanten Markenämtern durchführen. Eine Markenanmeldung bietet Ihnen die Chance, ein exklusives Recht (= Monopolrecht), Ihre Firmenbezeichnung im Zusammenhang mit den von Ihnen angegebenen Produkten oder Dienstleistungen als einziger zu verwenden. Dritten ist es ab Eintragung des Markenrechts untersagt, das im Rahmen der Markenanmeldung benannte Wort, Logo, Zeichen, also das konkret geschützte Zeichen, im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung und Bewerbung eigener Produkte und Dienstleistungen zu nutzen. Der Schutz der Marke durch das Markenrecht erstreckt sich aber auch auf ähnliche Zeichen. Dies macht das Markenrecht zu einem der schärfsten Schutzrechte überhaupt, das Sie durch Anmeldung und Eintragung erreichen können.
Die Absicherung eines Firmennamens durch Anmeldung der Firmenmarke als eingetragene Marke bedingt in jedem Fall, dass Sie bei Ihrer Markenanmeldung innerhalb von Klasse 35 die Oberbegriffe: „Unternehmensführung“, „Unternehmensverwaltung“ und „Werbung“ benennen. Bei Handelsgeschäften sollten Sie auch noch die jeweiligen Großhandels- und Einzelhandelsdienstleistungen im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis benennen.
Mehr dazu finden Sie bei unseren Kollegen unter:
Wie sichere ich meine Firmenbezeichnung optimal rechtlich ab? | Markenrecht-Blog | BLOG (dury.de).
Quelle: Wie sichere ich meine Firmenbezeichnung optimal rechtlich ab? | Markenrecht-Blog | BLOG (dury.de)
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