In einer neue Entscheidung des BGH geht es um die sog. Button-Lösung (Bestell-Buttons).
Anhand dieser Button-Lösung soll es Verbrauchern künftig ermöglicht werden, zu erkennen mit welchen Klicks sie eine zahlungspflichtige Bindung eingehen. Der EuGH entschied nun in der Sache, dass es für die Wirksamkeit eines Vertrags gerade darauf ankommt, dass aus dem angeklickten Button deutlich hervorgeht, dass eine Zahlungsverpflichtung eingegangen wird. So sollen nach dem EuGH die Online-Händler ihre zahlungspflichtigen Button auch dementsprechend beschriften wie etwa mit “jetzt kaufen” oder “jetzt kostenpflichtig bestellen”.
Kennzeichnung der Button-Schaltfläche mit “jetzt kaufen” oder “jetzt kostenpflichtig bestellen”
Mehr dazu unter: EuGH: Online-Vertrag nur wirksam bei eindeutig beschrifteter Schaltfläche
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