BGH-Urteil: „A-Z Garantie“ von Amazon hindert Händler nicht an Klage

Durch die von Amazon versprochene A-Z Garantie können Käufer bei Produktmängeln ihr Geld zurückfordern. Eine Überprüfung des tatsächlichen Mangels durch den von der Rückgabe betroffenen Händler findet nicht statt.
Der vom Käufer gezahlte Betrag wird zurückgebucht, nachdem die Garantie beantragt wurde, ohne das eine individuelle Prüfung erfolgt . Die Buchung erfolgt hierbei unmittelbar vom Konto des Händlers.

Was war passiert?

Ein Amazon-Kunde hat über den Marketplace einen Kaminofen zum Preis von 1.316€ gekauft und bereits zuhause aufgebaut. Nach einiger Zeit beantragte der Käufer die A-Z Garantie unter der Angabe, dass am gelieferten Ofen Mängel bestehen würden.
Nachdem das Geld vom Amazon-Konto des Händlers abgebucht und dem Käufer gutgeschrieben wurde, verklagte der Händler den Käufer. Der Verkäufer hat laut eigener Aussage die vom Käufer zurückgesendet Ware erhalten und keinen Mangel an der Ware festgestellt.

Die Klage wurde zunächst vom Landgericht Leipzig abgewiesen, da die Richter am Landgericht Leipzig davon ausgegangen sind, dass die Garantie von Amazon und dessen Bedingungen den Händler rechtlich binden.

Entscheidung des BGH zur A-Z Garantie

Der BGH (Urteil vom 04.05.2020 – Az. VIII ZR 18/19)  schloss sich der Argumentation des LG Leipzig nicht an. Die „A-bis-z-Garantie“ von Amazon stellt nämlich lediglich eine „einfache“ Möglichkeit der Rückgabe bei Mängeln dar, die im Rahmen einer Garantie vom Plattformbetreiber angeboten wird. Die von der Plattform angebotene Garantie kann den Verkäufer jedoch nicht daran hindern, gegen den Käufer auf dem Rechtsweg vorzugehen. Das Landgericht muss also nun klären, ob der Ofen tatsächlich Mängelbehaftet gewesen ist.

Fazit

Die A-Z Garantie von Amazon Garantie bietet dem Amazon-Kunden einen erheblichen Komfort. Nachdem ein Produkt bezahlt wurde, kann unter Angabe von Mängel, der Kaufpreis ohne weitere Nachweise zurückgefordert werden. Würde man dem Händler dann noch verbieten zu klagen, könnte jeder Kunde ohne Konsequenzen sein Geld auch für makellose Produkte zurückfordern was nicht im Sinne der Rechtsprechung und des Gesetzgebers sein dürfte.

Falls Sie eine Webseite oder einen Online-Shop betreiben und Ihren Internetauftritt effektiv, nachhaltig gegen teure Bußgelder und Abmahnungen absichern möchten, stehen wir Ihnen mit unserem Website-Check bzw. unserem Paket für einen rechtssicheren Online-Shop gerne zur Seite. Sie erhalten von uns die auf Ihre Webseite angepassten Rechtstexte (Impressum, DSGVO-konforme Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular). Diese müssen Sie dann nur noch auf Ihrer Seite einpflegen. Darüber hinaus prüft ein spezialisierter Rechtsanwalt Ihre Seite, selbstverständlich inklusive Haftungsübernahme.

Tags :
E-Commerce, Urteile & Gesetze

Autor:

Teilen

Website-Check Newsletter abonnieren

Webauftritt mit automatisierten Rechtstexten schützen!

Fehler in der Datenschutzerklärung, im Impressum oder anderen rechtlichen Texten können teure Abmahnungen nach sich ziehen. Besonders riskant ist es, wenn gesetzliche Änderungen übersehen werden und Ihre Rechtstexte veraltet sind.

  • Individuelle und abmahnsichere Rechtstexte
  • Kostenloser Update-Service
  • Selbstverständlich inkl. Haftungsübernahme
  • Riesige anwaltlich geführte Webdienste & Cookiedatenbank
  • und vieles mehr