Was prüfen wir im Website-Check?

Im Website-Check für Internetseiten werden folgende Punkte geprüft und anwaltlich bewertet:

Anbieterkennzeichnung (Impressum)

  • Verfügbarkeit, Erkennbarkeit und Erreichbarkeit des Impressums
  • Name des Anbieters, Rechtsform, Vertretungsberechtigte(r)
  • Ladungsfähige Anschrift / elektronische Kontaktaufnahme / Telefonnummer
  • Zuständige Aufsichtsbehörde
  • Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identifikationsnummer
  • Registergericht und Registernummer
  • Kammer, Berufsbezeichnung und berufsständische Regelungen
  • Name und Anschrift eines inhaltlich Verantwortlichen (natürliche Person)
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Angaben zum Stamm- oder Grundkapital
  • Liquidation
  • Keine rechtlich-problematischen Hinweise (Disclaimer) auf der Website bzgl. Abmahnungen, Haftung für Links, etc.

Datenschutzerklärung nach der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Rechtslage ab 25.05.2018

  • Datenschutzerklärung vorhanden? – Art. 13 DSGVO
  • Verlinkung der Datenschutzerklärung
  • Nennung des Verantwortlichen – Art. 13 Absatz 1 lit. a DSGVO
  • Datenschutzerklärung berücksichtigt besondere Funktionen der Website – Erwägungsgrund 39 DSGVO
  • Grundsatz der Datenminimierung – Art. 5 Abs. 1 lit c DSGVO
  • Newsletter (6 Prüfpunkte – kompletter Prozess inkl. Bestellung und Double-Opt-In)
  • Profiling / Bonitätsprüfung mit automatisierter Entscheidungsfindung – Art. 22 DSGVO
  • Unterrichtung über die Verarbeitung von Daten außerhalb der EU – Art 13 Abs. 1 lit f DSGVO
  • Serverstandort in einem Land mit angemessenem Datenschutzniveau?
  • Unterrichtung über den Datenaustausch mit anderen Websites – Art. 13 Abs. 1 lit c DSGVO
  • Notwendige Einwilligung beim Einsatz von Webtracking Technologien
  • Keine Scripte/Plugins/Webtracker die nicht gemäß Kapitel 5 DSGVO datenschutzkonform sind
  • Unterrichtung über die Nutzung von Cookies – Art. 13 Abs. 1 lit f DSGVO
  • E-Mail Archivierung
  • Nennung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten – Art. 37 Abs. 7 DSGVO
  • Information über das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde – Art. 77 DSGVO
  • Unterrichtung über das Auskunftsrecht / Berichtigungsrecht / Löschung / Einschränkung von Daten
  • Unterrichtung über das Recht auf Widerspruch zur Datenverarbeitung – Art. 21 DSGVO
  • Unterrichtung über das Recht auf Datenübertragbarkeit – Art. 20 DSGVO (Datenportabilität)
  • Datenschutzerklärung(en) frei von Widersprüchen
  • Korrekte Datenschutzrechtliche Einwilligung bei besonderen Kategorien – Art. 9 Abs. 2 DSGVO, Art. 7 DSGVO
  • Nutzung von Webtracking-Software – Google Analytics
  • Nutzung und Anonymisierung von Webtracking-Software, insbesondere Google Tag Manager
  • Nutzung von Webtracking-Software – Matomo (ehemals Piwik)
  • Relevante Verlinkungen in der Datenschutzerklärung anklickbar und sonstige allgemeine Gestaltung
  • Website mit Transport Layer Security (TLS 1.2, früher SSL) verschlüsselt?
  • Korrekte Aufnahme unseres Urheberhinweises?

Der Website-Check für Online-Shops inkl. Tiefenprüfung beinhaltet alle oben genannten Punkte der Internetseite, sowie eine anwaltliche Prüfung folgender Punkte:

  • Vorvertragliche Informationspflichten Art. 246a EGBGB (z.B. Identität, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Zahlungsbedingungen, Liefertermin, etc. )
  • Hinweis gem. Art. 14 ODR-Verordnung
  • Hinweis gemäß § 36 VSBG
  • Hinweis gemäß § 37 VSBG
  • Angaben über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen
  • Garantieerklärungen (§ 477 BGB)
  • Angaben zu bestehenden einschlägigen Verhaltenskodizes
  • Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
  • Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312i Abs. 1 Nr. 2, Artikel 246c EGBGB)
  • Belehrung über Bestehen / Nichtbestehen / vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
  • Kosten der Rücksendung
  • Bereitstellung des Muster-Widerrufs-Formulars
  • Widerrufsbelehrung frei von Widersprüchen
  • Anderweitige Hinweise zum Widerrufsrecht (FAQ etc.)
  • Ordnungsgemäße Angabe des Brutto- bzw. Nettopreises / Ordnungsgemäße Auszeichnung der Mehrwertsteuer
  • Ordnungsgemäße Auszeichnung sonstiger Preisbestandteile (Mehrwertsteuer + Versandkosten)
  • Ordnungsgemäße Auszeichnung sonstiger Preisbestandteile (Mehrwertsteuer) bei Lieferung in ein Drittland
  • Ordnungsgemäße Auszeichnung sonstiger Preisbestandteile (Mehrwertsteuer ) beim Verkauf Digitaler Güter in ein Drittland
  • Ausnahmen: Keine Auszeichnung der Mehrwertsteuer
  • Ausreichende Verlinkung einer Versandkostentabelle
  • Ausreichende Angaben zum Lieferzeitraum
  • Angabe eines Grundpreises
  • Die Angabe des Preises muss den Grundsätzen von Preisklarheit und Preiswahrheit sowie der allgemeinen Verkehrsauffassung entsprechen
  • Aufklärungspflichten bei digitalen Inhalten (Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 14 und Nr. 15 EGBGB)
  • Existenz einer Versandkostentabelle
  • Klare Berechnung der Versandkosten
  • Eindeutige Nennung der Versandkosten bei Versand ins EU-Ausland
  • Versand ins Nicht-EU-Ausland
  • Bestellprozess / Checkout
  • Hinweis auf Lieferbeschränkungen und Zahlungsmethoden § 312 j Abs. 1 BGB
  • Entgelt für Zahlungsmethoden (§ 312 a Abs. 4)
  • Keine voreingestellten Nebenleistungen (§ 312 a Abs. 3)
  • AGB erreichbar, druckbar und speicherbar / § 312 i Abs. 1 Nr. 4 BGB
  • Wirksame Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Ausreichende Information über das Widerrufsrecht (Art. 246a § 1 Abs. 2 und 3 EGBGB) – Einbindung in den Bestellprozess
  • Abweichende Checkbox – Dienstleistungen und Digitale Inhalte
  • Gesonderter Hinweis bei Dienstleistungen und Versorgungsverträgen – Aufforderung zum Beginn der Leistungserbringung vor Ende der Widerrufsfrist (§ 357 Abs. 8 BGB)
  • Button-Lösung: Gestaltung der letzten Bestellseite
  • Nennung der wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen
  • Ist der Bestell-Button korrekt beschriftet?
  • Gute Lesbarkeit und allgemein hervorgehoben?
  • Unmittelbarer räumlicher Zusammenhang gegeben?
  • Nachvertragliche Informationspflichten
  • Bestellbestätigung (Zugang der Bestellung / Buchung)
  • Bestätigung des Zugangs der Bestellung / Buchung („Bestellbestätigung“) (§ 312 i Abs. 1 Nr. 3 BGB)
  • Anbieterkennzeichnung in der E-Mail in der Bestellbestätigung
  • Bestätigung des Vertrages
  • Welche Art des Vertragsschlusses ist vorgesehen?
  • Beinhaltet die Bestätigung des Vertrages die vollständigen AGB?
  • Beinhaltet die Bestätigung des Vertrages die vollständigen Widerrufsbelehrung(en)?
  • Beinhaltet die Bestätigung des Vertrages das vollständige Muster-Widerrufsformular?
  • Beinhaltet die Bestätigung des Vertrages die Angaben / Informationen nach Art. 246a EGBGB?
  • Sonstige Bestimmungen / Vorgaben
  • Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke
  • Kundenhotlines zu bestehenden Verträgen
  • Kundenhotlines allgemein – Ordnungsgemäße Preisangabe
  • Einhaltung der Regelungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG)
  • Ordnungsgemäße Rechnungsstellung
  • Übereinstimmung der AGB mit Hinweisen, FAQ’s und anderen Angaben auf der Website
  • Zahlungsmethode Nachnahme
  • Verkauf von Lebensmitteln – Hinweis auf die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)
  • Verkauf von sog. BIO-Produkten – Zertifizierung für Online-Händler
  • Verkauf von sog. energieverbrauchsrelevanten Produkten – Einhaltung der bestehenden Informationspflichten

Je nach Kundenwunsch ist eine Prüfung weiterer Spezialgesetze (z.B. Textilkennzeichnungsverordnung, Batteriegesetz, Nahrungsergänzungsmittelverordnung, etc.) möglich. Dies wird dann im jeweiligen Zertifikat explizit erwähnt.


Details über unsere Schutz- und Prüfpakete finden Sie hier: Website-Check für Internetseiten und Website-Check für Online-Shops.

Tags :
Datenschutz, In eigener Sache, Rechtsgebiete, Sonstiges, Technikecke

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