Die Verbraucherzentrale bemängelt die unzureichende Implementierung des Kündigungsbuttons.

Kündigungsbutton ist Pflicht

Seit Juli 2022 ist das Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft, das Verbraucher ermöglicht, elektronisch abgeschlossene Verträge schnell und unkompliziert zu kündigen.
Das Fehlen eines entsprechenden Kündigungsbuttons kann sogar zu Abmahnungen führen.

Dennoch hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (Vzbv) festgestellt, dass bei fast 20 Prozent aller Anbieter kein solcher Button vorhanden ist.

Die Verbraucherzentrale berichtet auch auf ihrer eigenen Website (https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/kuendigungsbutton-umsetzung-weiterhin-mangelhaft).

Die automatisierte Webseitenanalyse des vzbv ergab: Bei den 2.946 im Juni 2023 untersuchten Webseiten stellte der vzbv bei nur 42 Prozent eine gesetzeskonforme Umsetzung fest. 
Seit Juli 2022 ist gemäß § 312k BGB der Kündigungsbutton Pflicht.
Dieses Gesetz soll Verbraucher im digitalen Geschäftsverkehr stärken. Vor allem in Bereichen wie Mobilfunk, Fitnessstudios und Medienabonnements gibt es oft keinen Grund für umständliche Kündigungsverfahren.

Für Anbieter ist die Kündigung oft eine Frage weniger Klicks – und das sollte auch für Verbraucher gelten. Gemäß dem Gesetz sollten alle Verträge, die auf einem Dauerschuldverhältnis beruhen, genauso einfach gekündigt werden können, wie sie abgeschlossen wurden. Der Kündigungsbutton sollte hier die Lösung sein. Nach einem Klick darauf sollten Verbraucher auf einer Bestätigungsseite die Kündigung rechtskräftig machen können.

Fazit

Wer keinen Kündigungsbutton anbietet, riskiert nicht nur eine Abmahnung durch die Konkurrenz, sondern räumt Verbraucher auch Sonderrechte ein. Laut Vzbv-Referentin Dietlinde Bleh haben Verbraucher das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kündigungsbutton fehlt oder schwer zu finden ist.

Tags :
E-Commerce, Rechtsgebiete

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