Ein neues EU-Bußgeldmodell ist in Kraft getreten. Wir erklären, inwiefern Verstöße gegen den Datenschutz nach dem neuen EU-Bußgeldmodell härter geahndet werden.
Das neue EU-Bußgeldmodell
Mit dem neuen Bußgeldmodell gehen strengere Richtlinien einher, die gerade vor Datenschutzverstößen abschrecken sollen. Der Zweck des neuen Modells war vor allem die Vereinheitlichung der Berechnung von Geldbußen nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf unionsrechtlicher Ebene. Folglich werden Verstöße nach dem neuen Modell stärker geahndet. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA), der das gemeinsame Abstimmungsgremium der EU-Datenschutzbehörden darstellt, hat am 12. Mai 2022 ein Bußgeldmodell beschlossen, das vor allem für große und umsatzstarke Unternehmen und Konzerne zu bedrohlichen Risiken führen kann. Das EU-Bußgeldmodell ist zudem für die nationalen Aufsichtsbehörden verbindlich.
Mit dem neuen Modell werden von den Datenschutzbehörden Geldbußen wegen eines oder mehrerer Verstöße gegen die DSGVO Schritt für Schritt ermittelt. Die Schritte erfolgen in der Reihenfolge: Zunächst werden von der jeweiligen zuständigen Behörde die relevanten unzulässigen Datenverarbeitungen erhoben und anschließend geprüft, ob ein oder mehrere einzelne Verstöße vorliegen. Anschließend wird jeder einzelner zu ahnender Verstoß einzeln geprüft und sanktioniert. Nach der Feststellung des Bußgeldrahmens wird die Schwere des Verstoßes nach Abwägung der Umstände des Einzelfalls bewertet. Danach wird unter Berücksichtigung des Umsatzes des Konzerns oder Unternehmens ein verhältnismäßiger und abschreckenden Betrag als Basis der weiteren Berechnung festgestellt. Weitere Umstände, die sich erschwerend oder mildernd auswirken, werden im Anschluss zudem beachtet und bewertet. Es kann demnach bereits nach der Berechnung der Strafe noch zu einer Erhöhung der Strafe kommen.
Höhere Geldstrafen nach dem neuen EU-Bußgeldmodell
Mit dem neuen Bußgeldmodell drohen vor allem großen Konzernen mit weltweitem Umsatz höhere Strafen. Eine Sache die sich zudem ändern wird, sind strengere Strafen in Mitgliedstaaten sowie in Bundesländern, die bisher kleinere Geldbußen verhängt haben.
Fazit
Der neue Bußgeldkatalog der EU wird künftig Datenschutzverstöße härter ahnden. Dabei steht die Vereinheitlichung der Verhängung von Geldstrafen in der EU primär im Vordergrund. Betroffen sind vor allem große, umsatzstarke Konzerne. Verändert hat sich zum einen die schrittweise Überprüfung der Datenschutzverletzung, bei der eine Erhöhung der Geldstrafe im Fokus steht.
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