Online-Kauf von Pflanzen: Können diese zurückgegeben werden?

Können Blumensträuße und Saatgut zurückgegeben werden?

Ein hübsch gebundenes Sträußchen zum Muttertag oder kleine Pflänzchen und Saatgut zur Verschönerung des Gartens – all das ist schon lange auch in zahlreichen Online-Shops zu erwerben. Doch beim Versand dieser Produkte ist weit mehr zu beachten als beim Verschicken von Büchern, Kleidung oder Ähnlichem. Auch das Thema Widerrufsrecht wirft einige Fragen auf, mit denen sich Online-Händler von Pflanzen beschäftigen und auskennen sollten. Besteht beim Kauf von Pflanzen überhaupt ein Widerrufsrecht für die Kundschaft?

Sind Pflanzen schnell verderblich?

Grundsätzlich haben Verbraucher ein gesetzliches, 14-tägiges Widerrufsrecht, von welchem sie ohne Angabe von Gründen Gebrauch machen können. Bekanntlich bringen Regeln aber auch Ausnahmen hervor: Der Gesetzgeber hat mit § 312 Absatz 2 BGB klar formuliert, welche Produkte vom Widerruf ausgeschlossen sind. Dazu gehören auch Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde. Ziel dieser Regelung ist es, Händler vor finanziellen Einbußen zu schützen, wenn die Waren aufgrund ihrer Verderblichkeit nach einer Rücksendung nicht mehr weiterverkauft werden könnten. Nun haben Pflanzen kein Verfallsdatum wie Lebensmittel. Verderben kann die „lebende Ware“ dennoch unter Umständen schnell. Daher muss unterschieden werden, um welche Art von Pflanzen es sich handelt.

Es kommt darauf an

Gefällt der bestellte Blumenstrauß zum Muttertag der Kundschaft nicht, kann sie den Kauf dennoch nicht widerrufen. Ein Strauß aus frischen Schnittblumen wird aufgrund der fortschreitenden Zeit nach einem Widerruf nicht wieder verkauft werden können. Die Händlerin oder der Händler würde sonst auf den Kosten sitzen bleiben. Anders sieht die Sache jedoch bei der Zimmerpalme oder dem Saatgut aus. Sagen die bestellten Waren der Kundschaft nicht zu oder hat sie es sich einfach anders überlegt, kann sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Bei diesen Produkten können Händler grundsätzlich ein Produkt zurückbekommen, welches sie aufgrund einer längeren Haltbarkeit (so entschieden vom OLG Celle, Beschluss vom 04.12.2012, Az.: 2 U 154/12) wieder verkaufen können.

Fazit

Beim Online-Kauf von Pflanzen ist das Widerrufsrecht ein komplexes Thema. Händler müssen genau wissen, welche ihrer Produkte unter die Ausnahmen fallen und welche nicht. Frische Schnittblumen sind in der Regel vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, während Zimmerpflanzen und Saatgut, die eine längere Haltbarkeit aufweisen, widerrufen werden können. Kunden sollten sich daher vor dem Kauf genau informieren und im Zweifelsfall den Händler oder die Händlerin direkt kontaktieren. <br> Bildquelle: Bild -406355 von hermelin auf pixabay
Tags :
E-Commerce, Rechtsgebiete, Urteile & Gesetze

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